Abgasskandal und Thermofenster: BGH stärkt Rechte der Geschädigten

Das kann teuer für Mercedes & Co werden: BGH erleichtert Schadensersatzklagen

Abgasskandal und Thermofenster: BGH stärkt Rechte der Geschädigten: Das kann teuer für Mercedes & Co werden: BGH erleichtert Schadensersatzklagen
Erstellt am 26. Juni 2023

Update vom 26.06.23: BGH erleichtert Weg zum Schadenersatz

Wie zu erwarten war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Haltung zum Dieselskandal neu bewertet und dabei die aktuellste Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt Das kann sich für Kläger günstig auswirken. Der oberste Zivil- und Strafgericht Deutschlands hat mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass die Fahrzeugbauer grundsätzlich Schadenersatz für Dieselwagen mit Thermofenster zahlen müssen, wenn diese lediglich in einem kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigen. Laut BGH können Kläger in dem Fall einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Der BGH hob Urteile von Gerichten auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück. Er wies die Berufungsgerichte an, die Haftungsfrage weiter aufklären. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines Thermofenstern nachzuweisen. Der Bundesgerichtshof hält übrigens einen Schadensersatz in Höhe von 5-15 Prozent des bezahlten Kaufpreises für eine angemessene Größenordnung, über die je nach Einzelfall in den Klagen vor den Instanzgerichten jetzt befunden werden muss.

Der BGH verhandelte drei exemplarische Fälle zu VW, Audi und Mercedes, die Auswirkungen auf die komplette Automobilbranche haben dürften. Der BGH folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023. Der EuGH hatte in seiner Entscheidung die Hürde für Schadensersatzansprüche von Autokäufern im Vergleich zum BGH deutlich gesenkt – insbesondere mit Blick auf das Thermofenster.

Artikel vom 12.05.23: Höhe der Schadensersatzansprüche bleibt vorerst unklar

Am 08.05.2023 befasste sich der Deutsche Bundesgerichtshof mit der Schadensersatzfrage für sich getäuscht fühlende Dieselfahrer. Aus den stundenlangen Verhandlungen vor dem BGH zieht der ACE Auto Club Europa e.V. folgenden Schluss: Dieselfahrerinnen und -fahrer, die von Abgasmanipulationen an ihren Fahrzeugen betroffen sind, können offenbar mit Schadensersatz rechnen. Unklar ist zurzeit aber noch, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wie der Schadensersatz aussehen wird. Im Laufe der gestrigen Verhandlungen wurde deutlich, dass der BGH bei einer fahrlässigen Schädigung keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags sieht. Käuferinnen und Käufer hätten demzufolge nicht die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter Anrechnung der zurückgelegten Kilometer zurückzugeben. Wahrscheinlicher ist eine Art "mittlerer Schadensersatz", bei dem ein Minderwert gezahlt wird, mit dem der entstandene Vertrauensschaden abgegolten werden soll. Diese Minderung setzt sich aus dem Differenzbetrag zwischen einem funktionsfähigen und einem Auto mit unzulässiger Abgasreinigung zusammen. Unklar ist allerdings, wie genau dieser Betrag berechnet werden soll, da ein solches Vorgehen in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht existiert und die Erklärungen des Gerichts wenig praktikabel klingen.

Für die genaue Klärung ist die Urteilsverkündung in den drei Musterfällen zu Fahrzeugen von Mercedes (Aktenzeichen VIa ZR 103/22), Audi (Aktenzeichen VIa ZR 533/21) und Volkswagen (Aktenzeichen ZR 335/21) abzuwarten. Das Urteil wird für den 26. Juni 2023 erwartet.

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