Dieselskandal: Europäischer Gerichtshof erleichtert Klagen auf Schadensersatz

Das kann teuer für Mercedes & Co werden: EuGH fällt verbraucherfreundliches Urteil

Dieselskandal:  Europäischer Gerichtshof  erleichtert Klagen auf Schadensersatz: Das kann teuer für Mercedes & Co werden: EuGH fällt verbraucherfreundliches Urteil
Erstellt am 21. März 2023

Update 21.03.2023

Man kann es nicht anders sagen: Mercedes-Benz und alle anderen beklagte Automobilhersteller, die in ihren Dieselfahrzeugen ein Thermofenster installiert hatten, haben heute eine bittere Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Und die kann sie alle teuer zu stehen kommen. Wie im Vorfeld der Urteilsverkündung allgemein erwartet worden war, entschied das oberste europäische Gericht mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Benz-Verfahren, dass Kläger keinen Vorsatz der Täuschung bei den Herstellern mehr nachweisen müssen. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten von Klägern vor Gericht enorm. Für das EuGh genügt die Feststellung, dass die Autohersteller fahrlässig gehandelt haben.
Zudem kritisierte das Gericht die sogenannte Nutzungsentschädigung, welche sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten. Das Gericht fordert nun eine angemessene Entschädigung. Unter Umständen müssen die Hersteller wohl den vollen Kaufpreis erstatten! Es wird erwartet, dass sich die deutschen Gerichte bei ihren Urteilen in den anhängigen Verfahren an der aktuellen Entscheidung des EuGH orientieren werden.

 

Artikel vom 20.03.2023

Morgen fällt der Europäische Gerichtshof EuGH eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird. Der Europäische Gerichtshof entscheidet in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind. Im verhandelten Verfahren geht es um die Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung -  auch Thermofenster genannt. Diese Installation sorgt dafür, dass die Autos unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert. Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt, die Schadstoffemissionen steigen an. EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte bereits am 2. Juni 2022 in einem Diesel-Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Existenz eines Thermofensters seiner Auffassung unzulässig und illegal ist.
Die auf Klagen gegen die Automobilhersteller spezialisierten Anwaltskanzleien gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH aus - mit dann weitreichenden Folgen. Denn wenn eintrifft, was allgemein erwartet wird, kann es für Mercedes-Benz & Co. richtig teuer werden. Ulf Neumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de meint zum Beispiel:

"Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig voraussichtlich den gesamten Kaufpreis zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen die Höchstverjährung greift."
Im Vorfeld der erwarteten Entscheidung des EuGH zeichnet sich ab, dass Kläger künftig keinen Vorsatz bei den Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur Entschädigung war. Dass die Autohersteller fahrlässig gehandelt hätten, soll für einen Schadensersatzanspruch der Kläger ausreichen. Zahlreiche deutsche Gerichte der unteren Instanzen setzten in Erwartung der morgigen EuGH-Entscheidung ihre Verfahren aus. Allgemein wird erwartet, dass sich die Rechtsprechung deutscher Gerichte an den Entscheidungen des EuGH orientiert.

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