Grundrecht auf Nullemission?

Deutsche Umwelthilfe verklagt den Stern auf Verbrennerausstieg

Grundrecht auf Nullemission?: Deutsche Umwelthilfe verklagt den Stern auf Verbrennerausstieg
Erstellt am 22. September 2021

Neues Ungemach braut sich über der Mercedes-Benz Konzernzentrale zusammen.
Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben am Montag, den 20. September erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen, namentlich Mercedes-Benz und BMW erhoben. In ihren Klageschriften fordern die DUH-Vertreter den klimagerechten Umbau der Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. BMW und Mercedes-Benz sollen dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Es sind die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf dem aufsehenerregenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Frühjahr dieses jahres basieren. Das BVerfG erklärte in seiner Entscheidung die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Das Urteil könnte man mit Blick auf den Automobilbau folgendermaßen auf den Punkt bringen:  „Emissionsfreie Mobilität“ wird zum Grundrecht. Zumindest die Umweltverbände verstehen das Urteil so. Mercedes-Benz hat bislang zwar kommuniziert, ab 2030 ausschließlich vollelektrisch ins Rollen zu kommen - allerdings haben sich die Stuttgarter bei ihrer ambitionierten Elektric-Only-2030-Strategie ein Hintertürchen offen gelassen. Diese Strategie werde nämlich nur dort umgesetzt werden können, so ließ man sich in Stuttgart vernehmen, wo es die Marktbedingungen zulassen.

Auf den Verbrennerausstieg terminlich festnageln lassen, will sich der Daimler nicht.
Die Umweltschützer hatten Mercedes-Benz am 2. September 2021 ein Anspruchsschreiben zugestellt, in dem sich der Erfinder des Automobils bis zum 20. September 2021 zu ausreichendem Klimaschutz und dem Aus für Verbrennungsmotoren bis 2030 verpflichten sollte. Mercedes-Benz hat dieses Ansinnen - ebenso wie übrigens auch BMW - aber abgelehnt. Nun also geht die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht.

Und man gibt sich in der Sache ebenso entschlossen wie unversöhnlich und angriffslustig:
"Es überrascht nicht, dass sich BMW und Mercedes, die durch besonders große und spritdurstige Limousinen und SUV-Stadtpanzer auffallen, einer verbindlichen Erklärung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und einem Verbrenner-Ausstieg verweigern. Über mehr als zehn Jahre hinweg bildeten sie zusammen mit VW ein kriminelles Kartell, das sich zur Profitsteigerung durch den Einsatz klimaschädlicher, minderwertiger Abgasreinigungstechnik abgesprochen und zudem gegen die CO2-Grenzwerte der EU verstoßen hat. Mit unseren Klagen werden wir BMW und Mercedes zu einem schnellen Ende ihrer Klimakiller-Stadtpanzer und Ausstieg aus Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 zwingen - per Gerichtsurteil", lässt sich streitbare DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vernehmen. Und die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, ergänzt: „Wenn verantwortungslose Manager unsere Lebensgrundlage zerstören (...) dann ziehen wir sie jetzt zur Verantwortung." Der anstehende Rechtsstreit könnte heftig, langwierig und vielleicht auch ein bisschen sehr schmutzig werden. Wie das Branchenmagazin Automobilwoche berichtet, habe Mercedes-Benz als Reaktion auf die Klage der DUH angekündigt, dass man sich "mit allen juristischen Mitteln verteidigen" werde.

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