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Old- oder Youngtimer als Dienstwagen? Das kann Probleme mit dem Finanzamt bedeuten

Ratgeber: Old- oder Youngtimer als Dienstwagen? Das kann Probleme mit dem Finanzamt bedeuten
Erstellt am 5. September 2022

Wer will als Dienst- oder Firmenwagen schon einen VW Golf oder eine Audi A4 fahren? Der ein oder andere Selbstständige träumt von einem coolen Mercedes-Old- oder Youngtimer, den er als Dienstwagen nutzt. Doch so einfach ist das Ganze nicht.

Denn bei den Finanzämtern stoßen die klassischen Fahrzeuge zumeist auf wenig Gegenliebe und entsprechend hoch sind die Hindernisse, die Autos als Dienst- oder Firmenwagen zugestanden zu bekommen. Das ist bei einer Firma, die historische Stadtrundfahrten der etwas anderen Art in einem klassischen VW Bully aus den 1950ern anbietet, noch vergleichsweise einfach. Und auch der mobile Barista, der zum Veranstaltungsort im Gewerbegebiet mit einem historischen Ford Transit oder einem Gespann aus Citroen 2CV nebst Anhänger ausrückt, wird keine großen Probleme bekommen, seinen Oldtimer als Firmenfahrzeug anerkannt zu bekommen. Doch es sieht bei dem Architekten, der allzu gerne mit seinem historischen Porsche 911 2.2 T ins Büro oder Besprechungen fährt oder einem Rechtsanwalt, der mit seiner offenen Mercedes SL 280 Pagode zu den Gerichtsterminen cruist, bisweilen anders aus.

Das Problem sind dabei nicht die oftmals fraglos beruflich bedingten Fahrten an sich, sondern der Sachverhalt, dass das klassische Modell allzu gerne oftmals auch privat genutzt wird. Denn hier vermuten viele Finanzämter nicht ganz zu Unrecht, dass es beim Nutzer darum geht, seine Steuerlast zu reduzieren und insbesondere die oftmals hohen Wartungs- und Unterhaltskosten des Oldtimers steuerlich geltend zu machen. Ein Problem ist dabei die sogenannte „Ein-Prozent-Regelung“ nach der für die privat genutzten Fahrten entweder ein Fahrtenbuch geführt werden oder – deutlich beliebter – pauschal ein Prozent des Neuwerts versteuert werden muss. Der Neupreis war bei vielen Klassikern sehr gering, selbst wenn diese Klassiker mittlerweile Zeitwerte von mehr als 50.000 oder gar 100.000 Euro haben. Ein weiterer nennenswerter Vorteil sind Versicherungs- und Steuerkosten. Mit einem H-Kennzeichen an seiner klassischen Mercedes S-Klasse liegt die jährliche Steuer bei pauschal nicht einmal bei 200 Euro – egal in welcher Schadstoffklasse oder mit wieviel Hubraum der Klassiker unterwegs ist. Zudem machen niedrige Versicherungskosten einen Oldie durch Sondertarife ebenfalls besonders interessant.

Hatte der Oldie ehemals einen Neuwert von gerade einmal 20.000 D-Mark lacht sich der Nutzer in seine Faust, denn für einen aktuellen Audi A4 mit entsprechender Ausstattung liegt der Neupreis zum Beispiel bei rund 50.000 Euro; bei einem aktuellen Porsche 911 könnten dies eben rund 100.000 Euro oder mehr sein, die anteilig versteuert werden müssen. Die nennenswerten Vorteile für den gedanklichen Steuerflüchtling sind offensichtlich, denn nach mehr als fünf Jahren hat das Fahrzeug in den Büchern einen Steuerwert von null Euro. Achtung: doch der Zeitwert muss als Betriebsgewinn versteuert werden, denn ein Klassiker, der rund 50.000 Euro wert ist, steht in den Büchern ohne Wert. Macht 50.000 Euro versteuerbare Einnahmen für den Klassikfan. Ein teures Vergnügen.

Eine andere Gefahr droht durch den Zeitwert, denn während ein neues oder junges Fahrzeug pro Jahr einen nennenswerten Anteil des Neupreises verliert, sieht das bei einem beliebten Youngtimer oder einen begehrten Oldtimer ganz anders aus. Hier steigt der Wert oftmals an und so kann sich das auf den Wert im Betriebsvermögen überaus negativ geltend machen. Die einzige Lösung ist dies, dass der Nutzer seinen Klassiker in weniger als die Hälfte der Zeit für dienstliche Zwecke nutzt. Doch in diesem Fall muckt das entsprechende Finanzamt ohnehin und die sonst so geneigte Ein-Prozent-Regel entfällt. Dann kommt man um ein Fahrtenbuch nicht umhin.

Das Problem mit dem Klassiker als Firmenmobil haben einige Dienstleister erkannt und bieten ihren Kunden eine langfristige Oldtimermiete oder ein Klassikleasing an. Diese monatlichen Kosten kann der Oldtimerliebhaber dann komplett als Betriebskosten geltend machen und hat nicht das Problem mit der anteiligen Privatnutzung, die auch bei den Wartungskosten zur Fußangel werden kann. Das kann sich steuerlich auszahlen und es besteht kaum die Gefahr von Problemen zwischen Buch- und Zeitwert, da das Fahrzeug nur zeitlich begrenzt genutzt wird. Bevor man sich einen Klassiker als Dienst- oder Firmenwagen gönnt, sollte man in jedem Fall Rücksprache mit seinem Steuerberater oder direkt dem betroffenen Finanzamt halten. Dann bleiben einem böse finanzielle Überraschungen zumeist erspart.

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