Daimler & Dieselskandal: Neues Schadensersatz-Hammerurteil gegen Mercedes

Landgericht Stuttgart: Verhalten von Daimler sei sittenwidrig

Daimler & Dieselskandal: Neues Schadensersatz-Hammerurteil gegen Mercedes: Landgericht Stuttgart: Verhalten von Daimler sei sittenwidrig
Erstellt am 2. September 2019

Auutsch, hier kommt frischer Schmerzschub für den Stern: Immer mehr Kunden, die den Daimler wegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung vor Gericht zerren, finden gnädige Richter und haben mit ihren Klagen Erfolg. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 46 O 101/19). Dabei ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. Der Diesel war nicht von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen, sondern war bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme.

Die Klägerin bekam gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises von 41.900 Euro zugesprochen. Zusätzlich sprach das Gericht ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Zudem muss Daimler die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Lediglich einen Nutzungswertersatz muss die Klägerin sich anrechnen lassen. Ergebnis des Urteils ist eine Rückzahlung von über 36.000 Euro (zuzüglich Gerichtskosten). Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes der E-Klasse im August 2015 erstanden. Im Oktober 2018 forderte sie aufgrund des Abgasskandals die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises, was Daimler ablehnte. Das Landgericht Stuttgart gab der Klägerin nun Recht und führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Sie hat einen Schaden erlitten. Dieser ist durch ein Verhalten der Beklagten entstanden, welches als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt. Aufgrund dessen hat die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz [...]." Für das Gericht steht fest, das es sich bei dem im Fahrzeug vorhandenen Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Gericht geht davon aus, dass "die Installation der Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstand der Beklagten erfolgt [...] ist." Die Daimler AG kann gegen des Urteil Berufung einlegen.

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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