Den ADAC erreichen über seine Rechtsberatung Informationen von Mitgliedern, dass sie ihre Fahrzeuge aufgrund fehlender Ersatzteile wochen- oder sogar monatelang nicht nutzen können. Betroffen sind Fahrzeuge verschiedener Hersteller. Die Fahrzeuge stehen zum Teil lange in den Werkstätten, da essenzielle Ersatzteile nicht lieferbar sind. Gleichzeitig laufen beispielsweise Leasingraten und Versicherungen weiter, während Ersatzmobilität oft nur kurzfristig gewährt wird oder ganz entfällt.
Bislang gibt es außerhalb der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie keine rechtliche Verpflichtung für die Hersteller, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Und selbst innerhalb der Sachmängelhaftungs- und Garantiefristen sind Autofahrer nicht ausreichend vor langen Wartezeiten auf Ersatzteile geschützt. Der ADAC fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung zur langfristigen und bei akutem Reparaturbedarf auch zeitnahen Ersatzteilversorgung, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und ihre Mobilität sicherzustellen.
Eine vergleichbare Regelung existiert bereits für Haushaltsgeräte, die laut EU-Recht je nach Art sieben bis zehn Jahre mit Ersatzteilen versorgt werden müssen. Angesichts des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland zugelassener Pkw, muss auch für Autos eine langfristige Versorgung mit betriebswichtigen Ersatzteilen im Antrieb, Fahrwerk oder der Elektronik, gesetzlich sichergestellt werden. Aus Sicht des ADAC sollte es auch für Auto-Ersatzteile einen gesetzlichen Anspruch auf Verfügbarkeit für mindestens 12 bis 15 Jahre geben. Ebenso notwendig sind mindestens 15 Jahre kostenlose Software-Update, um die Fahrzeuge auch digital aktuell und betriebsfähig zu halten.
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