Behördenwahnsinn: 500 Euro Strafe, weil kein PKW in der Garage steht

Das Aufräumen der Garage schützt vor Strafe.

Behördenwahnsinn: 500 Euro Strafe, weil kein PKW in der Garage steht: Das Aufräumen der Garage schützt vor Strafe.
Erstellt am 24. Mai 2013

Es gibt Dinge, die muss man nicht verstehen. So musste der Besitzer einer Garage unlängst 500 Euro Strafe zahlen, weil in seiner Garage kein Auto, sondern ein Fahrrad und andere Sachen gelagert wurden. Wer an einen April-Scherz denkt, irrt. Die Bau- und Garagenverordnung gibt nämlich ganz genau vor, was in eine Garage gehört und was nicht.



Wer beispielsweise Möbel, den Rasenmäher oder andere Dinge drin lagert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belangt werden. So gesehen im Fall von Carsten B., über den die ARD kürzlich berichtete. Selbst die zuständige Richterin konnte sich mit Carsten B. Identifizieren, um das Bußgeld aber kam dieser nicht herum.

Den TV-Beitrag der ARD können Sie hier noch einmal ansehen.

3 Kommentare

  • LukasA250e

    LukasA250e

    Ist aber nichts neues, gab es im RSK schon vor zwanzig jahren. Damals störte die llere Garage das Amt bzw. die Optik der Gegend. Gab auch eine Androhung von Ordnungsgeld. Und bei uns wird auch nicht in den Garagen geparkt, dafür dann aber dauerhaft vor meiner Einfahrt das ich nicht rein komme. Und mehr wie Tickets gibt es auch nicht. Also, so what..? Gruß Christoph
  • Flotzie

    Flotzie

    Tja, irgendwie kann ich das schon verstehen ... Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich und die PKW's werden überall abgestellt (parken nur in markierten Flächen erlaubt). Genau gegenüber meine Einfahrt wird geparkt, obwohl die Garage leer steht (ist ja zuviel Aufwand, das Tor aufmachen, rausfahren, wieder zu machen .... soviel dazu ...
  • HanSchopp

    HanSchopp

    Unglaublich...

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