Es gibt Dinge, die muss man nicht verstehen. So musste der Besitzer einer Garage unlängst 500 Euro Strafe zahlen, weil in seiner Garage kein Auto, sondern ein Fahrrad und andere Sachen gelagert wurden. Wer an einen April-Scherz denkt, irrt. Die Bau- und Garagenverordnung gibt nämlich ganz genau vor, was in eine Garage gehört und was nicht.
Wer beispielsweise Möbel, den Rasenmäher oder andere Dinge drin lagert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belangt werden. So gesehen im Fall von Carsten B., über den die ARD kürzlich berichtete. Selbst die zuständige Richterin konnte sich mit Carsten B. Identifizieren, um das Bußgeld aber kam dieser nicht herum.
3 Kommentare
LukasA250e
17. September 2013 12:12 (vor über 11 Jahren)
Flotzie
17. September 2013 12:02 (vor über 11 Jahren)
HanSchopp
26. Mai 2013 14:16 (vor über 11 Jahren)
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