Der Bundesrat hat heute (16.12.) dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt. Das Wechselkennzeichen ist ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Wechselkennzeichen erlaubt die flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse. Es wird an dem jeweils genutzten Fahrzeug mitgeführt. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen.
Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen", erklärte Ramsauer. Das Wechselkennzeichen erlaubt die flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse. Es wird an dem jeweils genutzten Fahrzeug mitgeführt. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:
Ein Teil verbleibt am Fahrzeug und auf einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.
Klingt auf den ersten Blick toll, NUR: Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig! Und wahrscheinlich muss man das nicht gefahrene Fahrzeug wie ein abgemeldetes Auto auf privatem Grund abstellen.
1 Kommentar
Benz-Fan
31. Dezember 2011 15:06 (vor über 12 Jahren)
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