Wer mit dem Auto ins Ausland reist, muss darauf achten, dass die ersten Urlaubsgrüße nicht schon vor seiner Rückkehr im Briefkasten liegen - von der Polizei. Da kann man sein blaues Wunder erleben. Denn die Strafen und Bußgelder können deutlich höher ausfallen als in der Heimat. Die Hoffnung, dass die deutschen Behörden auf einer Weiterverfolgung des Delikts verzichten, ist trügerisch. Die Entscheidungen der Behörden im EU-Ausland werden meist auch hier vollstreckt.
In Frankreich müssen Raser laut der ARAG Versicherung schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und In Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.
Bußgelder europaweit vollstreckbar
Schon 2010 hat Deutschland einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldbußen in nationales Recht umgesetzt. Inzwischen machen 26 EU-Länder mit. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
EUBussgelder0716.pdf
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Im europäischen Ausland sind Bußgelder (siehe Datei links, Tabelle öffnet durch Anklicken) allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.
Oftmals winken im Ausland für Schnellzahler Rabatte: Wer sich schnell zu einer Überweisung entschließt oder sogar vor Ort das Portemonnaie zückt, spart ein paar Euro. So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien nach Angaben von Juristen bis zu 10 Prozent Rabatt. In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro eingeräumt. Voraussetzung: man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob man den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt bekommt oder erst zu Hause. Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen lohnen: Hier wird in der Regel bei erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon kann man 30 Prozent abziehen, wenn man innerhalb von fünf Tagen zahlt. In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin.
Verjährung kann lange dauern
Urlauber sollten sich auch darüber klar sein, dass bei ausländischen Bußgeldverfahren die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes gelten. Während in Deutschland Verkehrsverstöße bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger. Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen. Wer also seine Urlaubskasse nicht unnötig strapazieren will, sollte sich an die jeweiligen Verkehrsregeln halten. (Bild ampnet, Tabelle: ARAG)
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