Bußgelder aus dem Ausland

Urlaubsgrüße der anderen Art

Bußgelder aus dem Ausland: Urlaubsgrüße der anderen Art
Erstellt am 7. Juli 2016

Wer mit dem Auto ins Ausland reist,‭ ‬muss darauf achten,‭ ‬dass die ersten Urlaubsgrüße nicht schon vor seiner Rückkehr im Briefkasten liegen‭ ‬-‭ ‬von der Polizei.‭ ‬Da kann man sein blaues Wunder erleben.‭ ‬Denn die Strafen und Bußgelder können deutlich höher ausfallen als in der Heimat.‭ ‬Die Hoffnung,‭ ‬dass die deutschen Behörden auf einer Weiterverfolgung des Delikts verzichten,‭ ‬ist trügerisch.‭ ‬Die Entscheidungen der Behörden im EU-Ausland werden meist auch hier vollstreckt.

In Frankreich müssen Raser laut der ARAG Versicherung schon beim ersten Mal mit‭ ‬1.500‭ ‬Euro Bußgeld rechnen,‭ ‬in Österreich können es sogar bis zu‭ ‬2.180‭ ‬Euro werden.‭ ‬Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer:‭ ‬In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig.‭ ‬Bei mehr als‭ ‬0,8‭ ‬Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von‭ ‬4.500‭ ‬Euro.‭ ‬Und In Italien kann bei‭ ‬1,5‭ ‬Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.


Bußgelder europaweit vollstreckbar

Schon‭ ‬2010‭ ‬hat Deutschland einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldbußen in nationales Recht umgesetzt.‭ ‬Inzwischen machen‭ ‬26‭ ‬EU-Länder mit.‭ ‬Für deutsche Autofahrer bedeutet das:‭ ‬Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von‭ ‬70‭ ‬Euro in Deutschland vollstreckt werden.‭
EUBussgelder0716.pdf
198.23 KB
‬Im europäischen Ausland sind Bußgelder (siehe Datei links, Tabelle öffnet durch Anklicken)  allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland,‭ ‬weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann.‭ ‬Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet.‭ ‬Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf‭ ‬40‭ ‬Euro,‭ ‬kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden,‭ ‬wenn Verfahrenskosten von‭ ‬30‭ ‬Euro dazukommen.‭

Oftmals winken im Ausland für Schnellzahler Rabatte:‭ ‬Wer sich schnell zu einer Überweisung entschließt oder sogar vor Ort das Portemonnaie zückt,‭ ‬spart ein paar Euro.‭ ‬So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien nach Angaben von Juristen bis zu‭ ‬10‭ ‬Prozent Rabatt.‭ ‬In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu‭ ‬45‭ ‬Euro eingeräumt.‭ ‬Voraussetzung:‭ ‬man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne,‭ ‬die sich danach richtet,‭ ‬ob man den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt bekommt oder erst zu Hause.‭ ‬Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen lohnen:‭ ‬Hier wird in der Regel bei erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt.‭ ‬Davon kann man‭ ‬30‭ ‬Prozent abziehen,‭ ‬wenn man‭  ‬innerhalb von fünf Tagen zahlt.‭ ‬In Spanien,‭ ‬Großbritannien und Griechenland sind sogar bis zu‭ ‬50‭ ‬Prozent Ersparnis drin.

Verjährung kann lange dauern

Urlauber sollten sich auch darüber klar sein,‭ ‬dass bei ausländischen Bußgeldverfahren die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes gelten.‭ ‬Während in Deutschland Verkehrsverstöße bereits nach drei Monaten verjähren,‭ ‬sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger.‭ ‬Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden,‭ ‬die Monate oder sogar Jahre zurückliegen.‭ ‬Wer also seine Urlaubskasse nicht unnötig strapazieren will,‭ ‬sollte sich an die jeweiligen Verkehrsregeln halten.‭  (‬Bild ampnet,‭ ‬Tabelle:‭ ‬ARAG‭)

 

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