Das ändert sich im Jahr 2021 für Kraftfahrer & Co.:

Achtung, das ist neu für Autofahrer ab 2021

Das ändert sich im Jahr 2021 für Kraftfahrer & Co.:: Achtung, das ist neu für Autofahrer ab 2021
Erstellt am 9. Dezember 2020

Der Beginn des Jahres 2021 rückt näher. Mit einem neuen Jahr sind viele Hoffnungen und Wünsche verbunden. Die Aussicht auf einen wirksamen Impfstoff gegen den Coronavirus SARS CoV2 dürfte bei Vielen für positive Erwartungen sorgen. Welche neuen Regeln auf die Autofahrer im neuen Jahr warten und welche Folgen die bereits bestehenden Konjunktur- und Klimaprogramme nach sich ziehen, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Änderung der Kfz Steuer

Im Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Coronakrise wurde eine striktere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß festgeschrieben: Autofahrer werden dadurch stärker belastet.

Die Bemessungsgrundlage für Neuzulassungen wird zum 1.1.2021 auf die CO2-Emissionen pro Kilometer nach WLTP-Messung bezogen und oberhalb von 95g CO2/km in Stufen pro Gramm CO2/km angehoben. Die Staffel reicht von 2 Euro je g/km bis 4 Euro g/km:

Stufe CO2-Prüfwert (WLTP) in g/km Steuersatz in Euro je g/km
1 über 95 bis 115 2,00
2 über 115 bis 135 2,20
3 über 135 bis 155 2,50
4 über 155 bis 175 2,90
5 über 175 bis 195 3,40
6 über 195 4,00

Quelle: Zoll.de

Der Gesamtbetrag berechnet sich aus den summierten Einzelbeträgen pro Gramm für die einzelnen Stufen und dem Sockelbetrag für den Hubraum des zu besteuernden Fahrzeugs. Für PKW bis 95 Gramm CO2-Ausstoß nach WLTP wird keine Emissionssteuer fällig. Das begünstigt emissionsschwache Modelle. Zur Erinnerung: Für vor dem 1. Januar 2021 bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Steuerberechnung.

Entlastung für Berufspendler

Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei 30 Cent für den Kilometer. Geringverdiener unterhalb der Steuerpflicht haben ab dem 21. Kilometer Anspruch auf die sogenannte Mobilitätsprämie.

Steuersenkung bei der Bahn – Erhöhung im Flugverkehr

Entlastungen gibt es bei der Deutschen Bundesbahn im Fernverkehr. Die Mehrwertsteuer auf die Tickets ist von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert.

Dagegen erhöht sich die Flugverkehrssteuer bei Inlandsflügen und solchen innerhalb der EU auf 13,03 Euro. Bei Entfernungen zwischen 2.500 km und 6.000 km sind 23,43 Euro zu zahlen und für Flugtickets über Entfernungen von mehr als 6.000 km 59,43 Euro.

Elektroautos sind länger von der Steuer befreit - Pkw-Steuer für Handwerker-Fahrzeuge

Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2025 gewährt und damit der Zeitraum bis 31.12.2030 verlängert.

Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind ab dem kommenden Jahr generell nach den gewichtsbezogenen Sätzen für Nutzfahrzeuge zu besteuern. Solche Fahrzeuge werden häufig von Handwerkern und Dienstleistern gefahren.

Förderung von E-Pkw

Durch das am 9. Oktober 2020 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung erhöhen sich auch die Umweltboni für Elektroautos, die jetzt bis Ende 2025 gewährt werden („Innovationsprämie“). Käufer oder Leasingnehmer von neuen Pkw mit Elektroantrieb (BEV) unter 40.000 Euro Nettolistenpreis erhalten eine Förderung von insgesamt 9000 Euro. Plug-in-Hybride immerhin noch 6750 Euro. Bei Listenpreisen bis 65.00 Euro brutto gibt es für BEV 7500 Euro und für Plug-in-Hybride 5625 Euro. Auch gebrauchte E-Autos (5000 Euro) und Plug-in-Hybride (3750 Euro) werden vom Staat bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Die Fahrzeuge dürfen maximal 12 Monate alt sein und nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho haben. Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zuschuß für private Ladestationen

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) fördert seit 6. Oktober 2020 mit 900 Euro den Kauf und die Installation einer privaten Ladestation auf einem Stellplatz an oder in Wohngebäuden. Die Wallbox oder der Ladepunkt muss mindestens 11 kW Leistung aufweisen, der Ladepunkt intelligent und steuerbar sein sowie der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen. Anträge sind vor der Anschaffung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Durch eine Änderung im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden Miteigentümer und Vermieter verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur durch einzelne Eigentümer oder Mieter zu dulden. Die Vorschriften sind seit 1. Dezember 2020 in Kraft.

Neue CO2-Grenzwerte für Kraftfahrzeuge in der EU

Neue, in der EU verkaufte Pkw dürfen ab 2021 im Durchschnitt nur noch maximal 95 Gramm CO2 ausstoßen, Transporter (leichte Nutzfahrzeuge) 147 Gramm. Der CO2-Ausstoss hängt direkt mit der Menge des verbrannten Sprits zusammen: Beim Verbrennen von einem Liter Benzin entsteht etwa 2,37 Kilogramm CO2, bei der gleichen Menge Diesel rund 2,65 Kilogramm CO2. Im Rahmen der Zielsetzung der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, soll der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2030 um bis zu 50 Prozent sinken.

Für jeden Hersteller wird zur Minderung der CO2-Emissionen im Verkehr ein spezifischer Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Herstellerflotten beruht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Durchschnitt der europäische Flottenwert erreicht wird. Bei Nichterreichen der Flotten-Grenzwerte sind Strafzahlungen pro verkauftem Fahrzeug und pro Gramm CO2-Mehrausstoß an die EU zu zahlen. Die Hersteller sind berechtigt, sich zu sogenannten Emissionsgemeinschaften (CO2-Pooling) zusammenzuschließen, um die Flottengrenzwerte einzuhalten.

Erfassung der Emissionen in Kraftfahrzeugen

Zur Kontrolle der Emissionen haben Fahrzeughersteller ab dem 1. Januar 2021 die Pflicht, bei einzelnen zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen deren Abgas-Ausstoß im realen Fahrbetrieb auf der Straße an die EU-Kommission zu melden. Dazu dient ein im Auto eingebautes „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM), das den Kraftstoff- und Stromverbrauch, Kilometerleistung und Geschwindigkeit registriert. Bereits seit 2020 ist der Einbau einer OBFCM in den Typzulassungen für die Kfz-Modelle festgeschrieben. Einzelheiten zur Meldepflicht, also etwa in welchen Zeiträumen von wem ausgelesen wird, die Anzahl der zu überprüfenden Fahrzeuge und über welche Stellen die Daten weiterzuleiten sind, stehen noch nicht fest. Die von den Herstellern zu erfüllenden Vorgaben sind in die ab 1. Januar 2021 geltende Euro-6d-Norm integriert, die die Euro-6d-Temp-Norm ablöst. Als Konsequenz daraus dürfen Fahrzeuge die nach Euro-6d-Temp-Norm zertifiziert sind, nur noch per Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2021 auf den Markt gebracht werden. Die Euro-6d-Temp-Norm hatte keine Vorgabe für ein OBFCM.

Motorräder müssen Euro-5-Norm einhalten

Neu zugelassene Motorräder, inklusive 125-ccm-Maschinen, müssen ab 01.01.2021 die Abgasnorm Euro-5 erfüllen. Dies galt ab dem Jahr 2017 lediglich für die Typzulassung der Krafträder.

Emissionshandel mit einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne beginnt

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Die Kraftstoff-Firmen werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Zu erwarten ist eine Verteuerung der angebotenen Kraftstoffe für die Verbraucher.

Ende der Absenkung der Mehrwertsteuer

Vorbehaltlich einer Verlängerung werden die befristet bis 31. Dezember 2020 abgesenkten Mehrwertsteuersätze wieder erhöht. Der reguläre Steuersatz steigt dabei wieder von 16 Prozent auf 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von derzeit 5 Prozent auf 7 Prozent. Neben der CO2-Bepreisung wirkt sich auch diese Erhöhung auf die Kraftstoffpreise aus.

Fernstraßen werden vom Bund verwaltet

Zum 1. Januar 2021 übernimmt der Bund die Verantwortung für Bau und Betrieb der Bundesautobahnen von den Ländern in die neugegründete bundeseigene Autobahn GmbH. Gleichzeitig beginnt das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neu errichtete Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit der Arbeit.

Digitalradio-Pflicht im Auto

Ab 21. Dezember müssen alle Radios in Neuwagen, die den Programm- bzw. Sendernamen anzeigen können, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Rundfunkangebote (DAB+) ermöglichen. Die von Bund und Ländern beschlossene DAB+-Pflicht gilt auch für alle anderen handelsüblichen Radiogeräte.

Änderungen der Typklassen

Die Einstufung der Fahrzeuge in Typklassen der Kraftfahrtversicherungen ändert sich für die meisten Verträge zum 1. Januar 2021. Damit wird von den Versicherern das Schadenrisiko jedes in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells bestimmt. Laut Gesamtverband der Versicherer profitieren etwa 4,6 Millionen Autofahrer von besseren Einstufungen, während es für über 6, 1 Millionen Autofahrer teurer wird.

Umtausch von Führerscheinen

Führerscheininhaber mit Geburtsdatum zwischen 1953 und 1958 müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Führerscheine gegen das aktuelle EU-Scheckkartenformat eintauschen. Wer schon ein neues Exemplar hat, muss nichts tun. Alle anderen müssen bei ihrer Führerscheinstelle gegen 24 Euro Gebühr unter Vorlage des alten Papierexemplars und eines Ausweises mit einem aktuellen Passfoto die EU-einheitliche Scheckkarte bestellen. Ist der alte Führerschein durch eine andere Stelle als der jetzt zuständigen am Wohnort ausgestellt worden, ist dort eine Karteikartenabschrift anzufordern. Die erworbenen Klassen bleiben erhalten. Auch bei den Regeln für Berufskraftfahrer ändert sich nichts.

Fahrverbote in der StVO-Novelle

Im April 2020 ist die lange diskutierte StVO-Novelle in Kraft getreten. Die Fachausschüsse des Bundesrates hatten etwa zwei Wochen vor dem förmlichen Beschluss noch weitreichende Änderungen der Bußgelder und Fahrverbote für Geschwindigkeitsübertretungen durchgesetzt. Diese erwiesen sich wegen eines Formfehlers als nichtig. Der AvD hatte schon im Februar die Änderungen im Bußgeldkatalog abgelehnt. Die Fachminister der Länder verhandeln seitdem mit dem Bundesverkehrsministerium um einen Kompromiss bei den Sanktionen für die Geschwindigkeitsübertretungen.

Dieser sah Fahrverbote innerorts bei 26 km/h und außerorts bei 36 km/h Übertretung bei Verdoppelung der Bußgelder vor. Die Verhandlungen scheiterten bisher daran, dass einige Länder die Anhebungen der Bußegelder für unverhältnismäßig halten.

Der AvD mahnt im Sinne der Verkehrssicherheit eine schnelle Einigung möglichst im Frühjahr 2021 an, die berücksichtigt, dass die bis zum Frühjahr geltenden Bußen und Fahrverbote schon genügend abschreckend wirkten. In den letzten Jahren waren keine starken Anstiege von Einträgen wegen solcher Übertretungen in Flensburg zu registrieren. Bund und Länder sollten noch in dieser Legislaturperiode ihre Differenzen beilegen.

Der AvD weist auch darauf hin, dass das Bayerische Oberste Landgericht bei Geschwindigkeitsübertretungen nach April 2020 den Bußgeldkatalog in der bis zum Frühjahr geltenden Fassung bis zur Neufassung für anwendbar hält (BayObLG, B. v. 11.11.2020, Az.: 201 ObOWi 1043/20). Daneben haben sowohl das Kammergericht Berlin (B.. v. 20.10.2020, Az.: 3 Ws (B) 249/20) als auch das Oberlandesgericht Oldenburg (B. v. 8. Oktober 2020, Az.: 2 Ss OWi 230/20) diese vorher geltende Fassung bei Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen als wirksam erklärt.

Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit gelber Plakette

Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen 2021 zur Hauptuntersuchung.

 

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