Aufatmen bei vielen Besitzern älterer Diesel in Stuttgart. Wie die Zeitung „Stuttgarter Nachrichten“ am 17.07.2017 meldete, wird es für die Stadt am Neckar keine Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge geben. Die Baden-Württembergische Landesregierung wird die geplante Maßnahme, wonach stark befahrene Verkehrsabschnitte ab 01.01.2018 bei Feinstaubalarm für Diesel-Fahrzeuge unterhalb Euro 6 gesperrt werden können sollten, aus ihrem Entwurf des Luftreinhalteplans streichen. Dass die Landesregierung von diesem Vorhaben nun Abstand nimmt, läge, so schreibt das Blatt, an einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Darin wurde der Landesregierung von Baden-Württemberg dargelegt, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich unzulässig sind, wenn - wie in Stuttgart vorgesehen - bei lokalen Fahrverboten Zonen entstehen, die bestimmte Fahrzeuge nicht befahren dürfen. Darüber hinaus sei rechtlich zu beanstanden, innerhalb "grüner" Umweltzonen Einfahrverbote für Autos mit grüner Plakette (wie sei auch Diesel-Fahrzeuge mit Euro 5 Diesel tragen) zu errichten.
Autor: Mathias Ebeling
Keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar