Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied gestern, dass Fahrverbote zu Urteil im Dieselfahrverbot Bundesverwaltungsgericht macht Weg für Dieselfahrverbote frei Zwecken der Luftreinhaltung in den Städten rechtlich zulässig sind. Recht haben die Richter gesprochen, aber haben sie das auch richtig bedacht? Die Hexenjagd auf den Diesel geht jedenfalls jetzt erst richtig los. Mit Vernunft hat das wenig zu tun. Mit den Fakten auch nicht. Denn in der Diskussion um Dieselfahrverbote und Feinstaubgrenzwerte geht es weniger um belastbare Fakten, als um politische Postulate und um jede Menge Merkwürdigkeiten bei der Grenzwertfestsetzung. Der Kommentar des Westfalen-Blatt zu gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, spricht uns in dieser Sache aus dem Fahrerherzen. Euch vielleicht auch?
„Es ist falsch, dass Städte Fahrverbote für Dieselautos erlassen dürfen. Warum? Weil erstens der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft kein wissenschaftlicher, sondern ein politischer Wert ist, und weil zweitens in vielen betroffenen Kommunen ideologisch motivierte Entscheidungen von grünen Umweltdezernenten zu befürchten sind.
Das zeigt schon jetzt die Ankündigung des Hamburger Umweltsenators Jens Kerstan (Grüne), kurzfristig zwei Straßen für Diesel-Pkw sperren zu wollen.
Den so genannten Luftgüteleitwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Europäische Union 1999 für ihre Mitgliedsstaaten kritiklos übernommen. Die WHO geht einerseits von lebensfremden Situationen, andererseits von idealisierten Zuständen aus.
Der Widerspruch geht so: Während der Richtwert für Büroräume, in denen man sich werktags acht Stunden und länger aufhält, bei 60 Mikrogramm liegt, sollen auf der Straße, wo Passanten allenfalls wenige Minuten unterwegs sind, nur 40 Mikrogramm gelten. Die Erklärung: An Büroarbeitsplätzen halten sich keine Kinder, alte oder kranke Menschen auf. Darauf muss man erstmal kommen. Und damit nicht genug: Warum sind in Industrie und Handwerk, wo sich zum Beispiel bei Schweißarbeiten Stickstoffdioxid bildet, 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zulässig?
Der Vergleich dieser Zahlen macht deutlich, wie willkürlich der Grenzwert von 40 Mikrogramm in Städten ist. Und: Die Qualität der Luft wird auch in den Städten schon seit Jahren immer besser - bei, bis zur Dieselkrise, zunehmender Zahl der Selbstzünder. Nicht nur die Grenzwerte sind anzuzweifeln. Auch das Gebaren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist kritikwürdig. Der Abmahnverein hat keine 300 Mitglieder, tritt aber auf wie eine amtliche wissenschaftliche Einrichtung. Der Verein selbstermächtigter Umwelthelfer ist eine durch nichts legitimierte Öko-Lobby-Gruppe und finanziert sich durch fragwürdige Abmahn-Methoden. So verdient die DUH ihr Geld unter anderem damit, dass sie Hersteller von Kühlschränken abmahnt, wenn die Energieeffizienz der Geräte nicht korrekt ausgewiesen ist.
Und was noch schwerer wiegt: Die Deutsche Umwelthilfe greift die deutschen Dieselauto-Produzenten an, lässt sich aber von Toyota Fördergelder zahlen. Wie das zusammen geht? Für die Japaner haben Dieselmotoren praktisch keine Bedeutung.
Natürlich müssen sich die Autohersteller an der Nachrüstung älterer Diesel-Pkw finanziell beteiligen. Ebenso klar ist, dass der Stickstoffdioxid-Ausstoß weiter gesenkt werden muss. Aber man wird das Gefühl nicht los, dass mit politisch geförderter Öko-Bürokratie ein Kreuzzug gegen das Auto geführt wird und nach dem Diesel der Benziner an der Reihe ist - weil er mehr klimaschädliches Kohlendioxid ausstößt als ein Diesel.“ (Quelle: Westfalen-Blatt-OTS)
2 Kommentare
Hg240757
28. Februar 2018 16:25 (vor über 6 Jahren)
Egide aus belgien
28. Februar 2018 12:52 (vor über 6 Jahren)
Schreibe einen Kommentar