Das gestern bekannt gewordene Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat weitreichende Folgen für Halter von Euro 6 Diesel-Pkw, da es die unmittelbare Einhaltung des Euro 6 Grenzwerts für NOx auf der Straße bestätigt und eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten für Diesel der Abgasnorm Euro 6 für rechtswidrig erklärt. Damit ist nun klar, dass der Grenzwert für Stickoxid (NOx) von 80mg/km für Euro 6 Diesel-Pkw bei den vorgeschriebenen Abgasmessungen auf der Straße (RDE-Prüfungen) nicht überschritten werden darf. Die Festlegung der EU-Kommission, bei den RDE-Prüfungen einen Berichtigiungskoeffizienten anzulegen, sind damit nichtig. Mit den nun höheren Euro-6-Grenzwerten werden es die Städte schwer haben, die Vorgaben zur Luftqualität zu erfüllen. Die Uhr tickt für die Fahrer von Euro-6-Diesel: Insofern die Kommission nicht in Berufung geht, hat sie nun 14 Monate Zeit das Urteil umzusetzen. Ist auch Deutschland von dem Urteil betroffen? Aktuell nioch nicht. Die bislang von deutschen Richtern verkündeten Fahrverbote betreffen derzeit Diesel-Fahrzeuge Euro 4 und schlechter. Ab 2019 wird das Verbot auch auf Euro-5-Diesel erweitert. Bis jetzt haben die Richter noch keine Fahrverbote für Euro 6 ausgesprochen. Indes ist sich die Feutsche Umwelthilfe sicher, auch für Fahrer dieser Wagen ab 2020 entsprechende Fahrverbote durchsetzen zu können.
Autor: Mathias Ebeling
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