Die deutsche Bundesregierung will den Verkauf von Elektro-Autos und Hybrid-Fahrzeugen mit "Umweltbonus" genannten Prämien fördern. Zu Jahresbeginn 2016 waren erst 25.500 E-Autos und 130.000 Hybride zugelassen - bei 45 Millionen Pkw insgesamt. Für reine E-Autos mit Batterie gibt es insgesamt 4.000 Euro, bei Plug-in-Hybridautos sind es insgesamt 3.000 Euro Prämie. Ingesamt hat man vor, einen Topf von 1,2 Milliarden Euro auszuschütten. Die Kosten des Förderprogramms von 1,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und die Autohersteller je zur Hälfte. Der Bund rechnet mit mindestens 300.000 E-Autos, die dank des "Umweltbonus" gekauft werden. Die Kaufprämie gilt solange, bis der Fördertopf leer ist - spätestens am 30. Juni 2019 wäre Schluss. Neben deutschen Herstellern werden auch zahlreiche ausländische Autobauer für ihre Elektro-Modelle den Zuschuss anbieten.
Mercedes-Fans.de hat hier alle häufigen Fragen und Antworten zum Thema "Umweltbonus" bzw. E-Auto-Prämie zusammengestellt:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Es werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (sogenannte Plug-In-Hybride) gefördert. Es muss sich dabei um ein Neufahrzeug handeln.
Welche genau definierten Modelle erfasst werden, richtet sich konkret nach den im Elektromobilitätsgesetz genannten Fahrzeugklassen. (§1 des E-MoG nennt die Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/47/EG sowie die Klassen L3e, L4e, L5e und L7e im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr.168/2013 des Europäischen Parlament. Die Fahrzeugklasse ergibt sich aus der Typgenehmigung bzw. dem Fahrzeugschein). Gebrauchte Elektrofahrzeuge werden von der Kaufprämie nicht erfasst.
Re-importierte Fahrzeuge können nur gefördert werden, sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt, welches in Deutschland erstmalig zugelassen wurde. Sofern das Fahrzeug im Re-Import schon einmal in einem anderen Land zugelassen wurde, ist dies faktisch eine Zweitzulassung und wird nicht mit der Kaufprämie gefördert.
Wie hoch werden die Elektro-Fahrzeuge gefördert?
Rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge werden mit 4.000 Euro netto gefördert. Plug-In Hybridfahrzeuge werden mit 3.000 Euro netto gefördert. Die Förderprämie wird für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal 60.000 Euro netto gezahlt. Das bedeutet, dass ein Mercedes S500 Plug-In-Hybrid nicht gefördert wird. Es gelten die Netto-Listenpreise zum 31. Dezember 2015. Brutto darf das Fahrzeug damit 71.400 Euro kosten, eventuell hinzugebuchte Mehrausstattung wird nicht eingerechnet.
Ab wann erhalte ich für mein Elektro-Auto ein Prämie?
Die Prämienzahlung für Elektrofahrzeuge soll bis zum Jahr 2019 gezahlt werden, sofern die Fördergelder nicht vorher aufgebraucht wurden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das E-Fahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai 2016 gekauft worden sein!
Wo kann ich die die E-Auto-Prämie beantragen?
Autokäufer können - wie 2009 bei der "Abwrackprämie" - ihre Anträge direkt beim Bafa (Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Allerdings nur online. Zum Antrag müssen die E-Auto Besitzer den Kaufvertrag für das Elektrofahrzeug sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) als Kopie hochgeladen werden. Wichtig: Aus dem Kaufvertrag muss sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben.
Wo kann ich mein Elektro-Auto außer zuhause laden?
Derzeit gibt es deutschlandweit rund 5.800 öffentliche Elektro-Tankstellen und 150 Schnellladepunkte. Die Bundesregierung investiert zwischen 2017 und 2020 300 Millionen Euro in den Ausbau der bundesweiten Ladeinfragstruktur. Zwischen 2017 und 2020 investiert der Bund 300 Millionen Euro zusätzlich. Zwei Drittel davon fließen in den Ausbau des Schnellladesäulen-Netzes, in Metropolen und entlang von Autobahnen sollen etwa 5.000 neue Ladestationen entstehen. Ein Drittel kommt der Normalladeinfrastruktur zugute, hier sollen rund 10.000 Ladesäulen entstehen – zum Beispiel an Tankstellen oder Einkaufszentren.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Seit Anfang 2016 werden Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zugelassen werden, fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierunter fallen lediglich die oben beschriebenen rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten keine Steuerbefreiung.
Wer kann den Umweltbonus beantragen?
Anträge dürfen Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen. Das E-Fahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai 2016 gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten, das gilt auch für Leasing-Fahrzeuge.
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