Führende Motortechnik-Professoren kritisieren Thermofenster-Rechtsprechung

„Gefahr für Leib und Leben“

Führende Motortechnik-Professoren kritisieren Thermofenster-Rechtsprechung: „Gefahr für Leib und Leben“
Erstellt am 7. Februar 2024

Die jüngste Rechtsprechung vor europäischen und deutschen Gerichten haben das Thermofenster in Diesel-Pkw zu einer unzulässigen Abschaltvorrichtung erklärt und in der Folge erst den Dieselmotor im Allgemeinen und dann deren Hersteller an dne Pranger gestellt. Prozesslawinen wegen Schadensersatzforderung bestroffener Diesel-Käufer rollen durch die Länder. Nicht nur der finanzielle Schaden ist hoch. Auch das Image der Hersteller, darunter auch Mercedes-Benz, hat gelitten. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben führende Professoren für Kraftfahrzeug- und Motorenentwicklung die jüngsten Urteile deutscher und europäischer Gerichte zu Dieselmotoren jetzt kritisiert. Die Motorenfachleute der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik (WKM) stellen klar, dass Urteile teilweise wesentliche physikalische, chemische, ingenieurstechnische und weitere wissenschaftliche Grundsätze verletzen. Mit anderen Worten, das gescholtene Thermofenster ist unverzichtbar, um Betriebssicherheit und einen reibungslosen Motorbetrieb zu gewährleisten.

In den 50 Seiten umfassenden „Technische Erläuterungen anlässlich gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit dieselmotorischen PKW-Antrieben“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik (WKM) heißt es: „Im Zuge laufender Gerichtsverfahren sind jedoch in Teilen technisch nicht substantiierte, teilweise falsche, widersprüchliche und mit dem Stand der Technik und des Wissens nicht kompatible Aussagen und Behauptungen kommuniziert worden. So verletzen auch Gerichtsurteile teilweise in ihren zugrundeliegenden Annahmen wesentliche physikalische, chemische, ingenieurstechnische und weitere wissenschaftliche Grundsätze. Die Berücksichtigung dieser zwingenden Grundsätze ist unabdingbar, um einen reibungslosen Motorbetrieb überhaupt zu ermöglichen, um Verbraucherschutzanforderungen zu erfüllen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und um Leib und Leben zu schützen.“

Die Motoren-Professoren fordern: „Auch Gerichte müssen diese Grundsätze berücksichtigen, weil sie sonst in ihren Urteilen von falschen Annahmen ausgehen.“ Eine dieser Grundsätze ist, dass die Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen nur eingeschränkt funktioniert. Des Weiteren führen die Professoren in ihrer fachlichen Stellungnahme aus, dass es mit den damaligen Technologien, deren Funktionsweise in der Gegenwart als nicht statthaft angesehen wird, nicht geschafft werden konnte, Diesel-Aggregate ohne die Reduzierung der Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen und kurzen Touren sicher zu betreiben.

Das TV-Magazin "Plusminus" berichtet am 07.02. um 21:45 im ERSTEN (und danach in der ARD Mediathek) von der fachlichen Stellungsnahme der Motoren-Professoren. Unter anderem gibt es in dem TV-Beitrag ein Interview mit dem Magdeburger Professor Hermann Rottengruber. Dieser kritisiert die alleinige Fokussierung der deutschen Politik auf E-Automobile. Das "bedingungslose Befolgen" dieser politischen Entscheidung durch deutsche Autohersteller hält er für einen Fehler, weil dem Land dadurch Know-how und Wirtschaftskraft verloren gehen.

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