Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was aber, wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt? Man also erst nach dem Stichtag erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.
Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch. Ausschlaggebend ist laut der HUK-COBURG der Grund für die günstigere Prämie. Sinkt der Beitrag zum Beispiel nur, weil sich wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau an sich steigt, bleibt die Sonderkündigung auf jeden Fall eine Option. Warum? Bei dieser Konstellation kann der Kunde beim Versicherungswechsel oft nicht allein von der günstigeren SF-Klasse, sondern auch vom günstigeren Tarifniveau eines neuen Versicherers profitieren.
Genau hinschauen und Geld sparen
Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch nach dem 30. November - nichts im Weg.
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