Glänzender Auftritt oder einfach nur gefährlich?

Chromfolierung: Verboten oder erlaubt?

Glänzender Auftritt oder einfach nur gefährlich?: Chromfolierung: Verboten oder erlaubt?
Erstellt am 17. Oktober 2019

Chromfolie ist in, Chromfolie ist hip, aber ist Chromfolie auch erlaubt? Die KÜS informiert, was geht und was nicht. Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können.

Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren. Das kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar blenden. Eine Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen. Anders sieht es bei kleineren verchromten oder mit Spiegelfolie beklebten Teilen wie etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten aus. Sie werden in der Regel toleriert.

Die Flensburger Verkehrssünderkartei freut sich

Was sagte der Gesetzgeber? Im §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist geregelt, welche Änderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall, wenn von einer willentlichen Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten ist. Bei einer Vollverklebung, englisch Car Wrapping, ist das zu erwarten. Die Maßnahmen, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, kosten ein Bußgeld von 50 Euro und bringen einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei der Sicherstellung eines vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können dann noch erhebliche Kosten für die Stilllegung und die Verbringung des Fahrzeuges dazu kommen.

Kleine verchromte Teile sind kein problem

Die Bewertung des Gefährdungspotenzials durch die reflektierende Wirkung eines so verspiegelten Fahrzeugs wird im Einzelfall vorgenommen. Dabei ist im Wesentlichen die Beschaffenheit der jeweiligen Folie, etwa der Reflexionsgrad, und die Anbringung am Auto, beispielsweise wo und wie groß, entscheidend.

Wer an eine Folierung seines Autos denkt, sollte vorher den Rat, etwa den eines KÜS-Prüfingenieurs oder Sachverständigen einholen. Das spart Zeit, Geld und Ärger. Dieser Tipp gilt für alle vorgesehenen Änderungen am Fahrzeug.

Bilder: Miami Motoring // Quelle: KÜS

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