Allmählich werden die Tage wieder kürzer. Da stellt sich verschärft die Frage: Zu welcher Tageszeit mit welchem Licht? Klar ist: Wenn es dunkel wird, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Entweder automatisch oder von Hand. Da Herbstzeit auch für viele noch Urlaubszeit ist, stellt sich zudem noch die Frage: Wie halten es unsere Nachbarländer mit den Vorschriften zum Tagfahrlicht?
Die Liste der Länder mit gesetzlichen Regelungen zum Fahren mit Licht am Tag wird immer länger. Die einfachste Faustregel laut TÜV Süd: Statt die unterschiedlichen Vorschriften und womöglich auch jene mit den Bußgeldern zu studieren, sollten sich Autofahrer angewöhnen, einfach überall das Licht einzuschalten. Bei neueren Autos erledige dies eine Automatik. Für Besitzer älterer Autos gibt es eine Reihe von Nachrüstmöglichkeiten.
Viele Länder schreiben inzwischen Tagfahrlicht in der einen oder anderen Weise vor. In anderen - wie Deutschland - wird es empfohlen. Auch ändern sich die Vorschriften rasch. Oder sind verwirrend, wie in Italien. Dort gilt die Pflicht nur auf Autobahnen und Staatsstraßen. Letztere sind aber oft nicht schnell als solche zu erkennen.
Abblendlicht erfüllt laut den TÜV-Experten überall auch die Taglicht-Vorschriften. Standlicht wiederum nie. Und kein Land schreibt die Nachrüstung von Tagfahrleuchten vor. Sind sie vorhanden, müssen sie allerdings funktionieren - auch in Ländern ohne Tagfahrlicht-Pflicht. Was am Auto - auch freiwillig - angebaut ist, muss betriebsbereit sein, lautet die Parole. Und: Tagfahrleuchten dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn keine andere Beleuchtung vorgeschrieben ist. In der Dämmerung, bei Nacht, im Tunnel oder bei schlechter Sicht ist Abblendlicht die richtige Wahl. Auf Strecken mit vielen Tunnels lohnt es sich bei Autos mit Xenon-Scheinwerfern, das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet zu lassen. Das häufige Zünden der Lampen tut diesen nicht gut.
Wer ein älteres Fahrzeug fährt, braucht übrigens nicht auf das Sicherheitsfeature zu verzichten, nur einige Vorschriften sind zu beachten: Nachgerüstete Tagfahrleuchten dürfen nicht tiefer als 25 Zentimeter über der Straße und nicht weiter als 40 Zentimeter von der Außenseite entfernt montiert werden. Der Abstand zwischen den Leuchten muss mehr als 60 Zentimeter betragen. Kompliziert wird es, wenn die Tagfahrleuchte auch eine Standlichtfunktion hat. Dann muss sie mindestens 35 Zentimeter über der Straße leuchten. Auch beim Anschluss ist Sorgfalt geboten. Das Tagfahrlicht muss automatisch erlöschen, wenn auf volle Beleuchtung oder auch nur auf Standlicht umgeschaltet wird.
Auch mit einem anderen Märchen räumen die TÜV Experten auf: Der Mehrverbrauch für das Fahren mit Licht am Tag wird aktuellen Studien zufolge häufig erheblich zu hoch angenommen. Selbst mit Abblendlicht liegt er unter 0,15 Liter pro 100 Kilometer. Bei Tagfahrleuchten lässt er sich praktisch nicht mehr messen.
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