Kennzeichen wechsle dich: Ab 1. Juli geht’s los

Fragen und Antworten zum neuen Wechselkennzeichen

Kennzeichen wechsle dich: Ab 1. Juli geht’s los : Fragen und Antworten zum neuen Wechselkennzeichen
Erstellt am 21. Juni 2012

Nach Österreich und der Schweiz kommt ab 1. Juli auch in Deutschland das Wechselkennzeichen. Damit können künftig zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise und saisonunabhängig mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) gibt Antworten auf einige Fragen...

Für wie viele und welche Fahrzeuge darf das Kennzeichen genutzt werden?

Maximal zwei Fahrzeuge einer Klasse dürfen es sich teilen. Es gibt insgesamt drei EU-Klassen: Autos, Oldtimer und Wohnmobile (M1), Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads (L) sowie Anhänger (01). Damit können Fahrzeuge, die sonst mit Saisonkennzeichen unterwegs waren, jetzt auch außerhalb der vorgegebenen Zeit rollen. Eine Nutzung untereinander – beispielsweise für ein Auto und ein Motorrad – ist nicht möglich.



Wie sieht das Nummernschild aus?

Es besteht aus zwei Teilen: einem fahrzeugbezogenen und einem gemeinsamen, aus-tauschbaren. Bis auf die letzte Ziffer sind die Nummern für beide Fahrzeuge identisch. Old-timer tragen das H natürlich auf dem fahrzeugbezogenen Teil.



Wo darf das Fahrzeug ohne Kennzeichen parken?

Nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen. Es muss in der Garage oder auf privatem

Grund abgestellt werden, sonst drohen 40 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die

Abschleppkosten.



Sparen die Nutzer Steuern und Versicherungsprämien?

Für beide Fahrzeuge verlangt der Staat den vollen Steuersatz. Der Autoclubs und wenige

Versicherer bieten modifizierte Versicherungstarife an. Die meisten Gesellschaften sehen

laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft allerdings keinen Grund, güns-tige Policen für das Wechselkennzeichen ins Portfolio zu nehmen.



Welche Kosten werden noch fällig?

Das Straßenverkehrsamt verlangt 65 Euro Verwaltungsgebühren, hinzukommen noch 40

Euro für die Nummernschildsätze.



Wo kann das neue Kennzeichen beantragt werden?

Den Antrag für das Wechselkennzeichen nimmt die örtliche Zulassungsstelle entgegen.



www.kfzgewerbe.de/

Fotos: BMVBS

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