Kfz-Versicherungswechsel: Stichtag 30.11.

Große Preisunterschiede bei den Kfz-Policen: Wer die Versicherung wechselt, kann viel Geld sparen

Kfz-Versicherungswechsel: Stichtag 30.11. : Große Preisunterschiede bei den Kfz-Policen: Wer die Versicherung wechselt, kann viel Geld sparen
Erstellt am 28. November 2016

Im Herbst werben viele Autoversicherungen mit günstigen Tarifen für Neukunden.‭ ‬Laut einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest klaffen die Preise meilenweit auseinander.‭ ‬Teure Tarife kosten im Moment doppelt so viel wie günstige.‭ ‬Die Berliner Verbraucherschützer haben in den vergangenen Wochen‭ ‬159‭ ‬Tarife von‭ ‬72‭ ‬Anbietern verglichen.‭ ‬Ergebnis:‭ ‬Es lohnt sich jetzt,‭ ‬den‭ „‬spitzen Bleistift‭“ ‬aus der Schublade zu holen.‭ ‬So zahlt etwa ein‭ ‬40-jähriger Autofahrer im günstigsten Tarif‭ ‬463‭ ‬Euro,‭ ‬im teuersten‭ ‬1.141‭ ‬Euro.‭ ‬Aber Vorsicht:‭ ‬Nicht nur ein günstiger Tarif allein entscheidet.‭ ‬Auch die Leistungen müssen stimmen.‭ ‬Dazu gehören u.a.‭ ‬die Höhe der Deckungssumme,‭ ‬die Frage,‭ ‬ob in der Teilkasko ein Wildschaden mitversichert ist oder ob auch ein Marderbiss in die Verkabelung des Motors mit abgedeckt ist.


Stichtag:‭ ‬30.11.

Dass die Versicherer gerade um neue Kunden buhlen,‭ ‬hat seinen Grund:‭ ‬Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Jahresende ab und können bis einen Monat vorher gekündigt werden.‭ ‬ Stichtag für die Kündigung ist also der‭ ‬30.11.,‭ ‬der Vertrag endet dann zum‭ ‬31.12.‭ ‬Allerdings sollten Versicherte vor Absenden der Kündigung prüfen,‭ ‬ob das auch für ihren Vertrag gilt‭ ‬-‭ ‬denn einige Tarife starten auch beispielsweise am‭ ‬1.‭ ‬Mai‭ ‬-‭ ‬und enden dementsprechend am‭ ‬30.‭ ‬April‭! ‬Finanziell ist der Zeitpunkt aber jetzt günstig:‭ ‬In den vergangenen Jahren waren die Tarife rund um die‭ "‬Wechselzeit‭" ‬meist niedriger als im Rest des Jahres.
In der Regel muss die Kündigung spätestens bis zum‭ ‬30.‭ ‬November‭ ‬2016‭ ‬bei der Versicherungsgesellschaft eingehen,‭ ‬am besten per Einschreiben mit Rückschein.‭ ‬Wer der Termin verpasst,‭ ‬kann nur dann von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen,‭ ‬wenn sich die Versicherungsprämie erhöht,‭ ‬ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist.‭ ‬Außerdem rät der ADAC:‭ ‬Den alten Vertrag erst dann kündigen,‭ ‬wenn der neue abgeschlossen ist.‭ ‬Denn bei der Teil-‭ ‬und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen.‭ ‬Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen,‭ ‬ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert,‭ ‬wie der augenblickliche Anbieter.‭

Verivox und Co.‭ ‬bieten ihre Hilfe an

Wer nicht von Versicherung zu Versicherung sich durchklicken will,‭ ‬kann seine Daten direkt bei verschiedenen Vergleichsportalen im Internet wie Verivox oder Check‭ ‬24‭ ‬eingeben.‭ ‬Dort lassen sich die Tarife diverser Versicherungsgesellschaften in der Regel recht einfach ermitteln.‭ ‬Allerdings sollten Nutzer wissen,‭ ‬dass nicht alle Gesellschaften bei allen Vergleichsportalen geführt werden.‭ ‬Daher lohnt es sich immer,‭ ‬die Daten auf mehreren Portalen einzugeben.‭ ‬Und:‭ ‬Die Vergleichsportale leben meist davon,‭ ‬dass sie bestimmte Anbieter weit oben listen und Provisionen kassieren.‭ ‬Gegen Gebühr,‭ ‬dafür aber weitgehend unabhängig von den Versicherungen bietet die Stiftung Warentest einen Versicherungsvergleich über ihre Internetseite an.‭

Die alte Versicherung‭ „‬kitzeln‭“

Außerdem lässt sich unter Umständen lässt sich auch die bestehende Versicherung‭ „‬kitzeln‭“‬.‭ ‬Droht man einen Wechsel an,‭ ‬sind plötzlich verbesserte Konditionen drin.‭ ‬Besonders genau sollten Versicherte laut einem Tipp des Verbrauchermagazins des WDR die Konditionen bei einem Wechsel prüfen,‭ ‬wenn sie sehr lange schadenfrei gefahren sind:‭ ‬Viele Verträge enthalten dann automatisch einen Rabattretter.‭ ‬Das bedeutet,‭ ‬dass der Versicherte nach einem Schaden nicht in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird.‭ ‬Dieser Vorteil kann beim Wechsel verlorengehen.‭


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