Mercedes & Dieselskandal

OLG Köln: Kläger wurde sittenwidrig geschädigt - Mercedes zu 30.000 € Schadensersatz verurteilt

Mercedes & Dieselskandal: OLG Köln: Kläger wurde sittenwidrig geschädigt - Mercedes zu 30.000 € Schadensersatz  verurteilt
Erstellt am 27. Oktober 2023

Der Dieselskandal ist für Mercedes-Benz noch lange nicht ausgestanden. Viele Klagen sind noch anhängig. Und manchmal wird es für den Stern richtig teuer, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt. Mit Urteil vom 26.10.2023 hat OLG die Mercedes-Benz Group AG zu einem Schadensersatz in Höhe von fast 30.000,00 Euro verurteilt (Aktenzeichen 24 U 205/21). Das Kölner Gericht sah es als erwiesen an, dass sich in einem Mercedes-Benz SLC 250 D mit Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen befanden und Mercedes-Benz den Kläger bei Erwerb des Pkw vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe.

Der Mercedes Roadster wurde von dem Kläger im Jahr 2026 als Gebrauchtwagen von privat erworben. Mercedes-Benz hat das Vorhandensein von illegalen Installationen in seinen Fahrzeugen stets widersprochen. Das OLG Köln aber sieht die im Fahrzeug vorhandene Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als auch die AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtungen ein. Das Gericht zeigt sich überzeugt davon, dass der Kläger das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er Kenntnis von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gehabt hätte und spricht dem Kläger aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung einen Schadensersatzanspruch zu. Mercedes-Benz ist in dieser Entscheidung des Gerichts dazu verurteilt worden, dass das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zu erstatten. Das Gericht sprach dem Kläger 29.540,23 Euro plus Zinsen zu.

Im Juni dieses Jahres hatte das oberste deutsche Zivilgericht seine Rechtsauffassung im Dieselskandal geändert und der eines „konsumentenfreundlichen“ Urteils des EuGH vom 21. März 2023 angepasst. Demnach müssen Kläger in Abgasmanipulations-Verfahren dem Fahrzeughersteller nicht mehr nachweisen, dass er vorsätzlich eine sittenwidrige Schädigung begangen habe. um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann sich ein solcher Schadensersatzanspruch in Form eines Differenzschadens ergeben, da der Wert des Fahrzeugs bei Erwerb gemindert war.

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