Pioniertat: Deutschland wird Vorreiter beim autonomen Fahren

Bundestag nimmt Gesetz zum autonomen Fahren (Level 4) an

Pioniertat: Deutschland wird Vorreiter beim autonomen Fahren: Bundestag nimmt  Gesetz zum autonomen Fahren (Level 4) an
Erstellt am 21. Mai 2021

Autonomes Fahren wird perspektivisch unsere Mobilität revolutionieren und dafür braucht es die richtigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren“ der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wird de facto der weltweit erste nationalen Rechtsrahmen für das vollautomatisierte Fahren nach Level 4 geschaffen. Level 4 bezeichnet Vorstufe zum autonomen Fahren, bei der das Fahrzeug den überwiegenden Teil seiner Fahrt selbständig navigiert und viele, auch hochkomplexe Fahrmanöver vollautomatisch steuert. Das neue Gesetz beinhaltet unter anderem die nötigen Regelungen für die technische Aufsicht, die Verkehrszulassung, Umsetzung und Datennutzung. Die zuständigen Behörden können nun autonome Fahrzeuge auf festgelegten Betriebsbereichen genehmigen. Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen, um fahrerlose Fahrzeuge aus der Pilotphase in die Praxis zu bringen. Von der Verwendung im öffentlichen Personenverkehr bis hin zu Dienst- und Versorgungsfahrten, Logistikfahrten oder Betriebsshuttles werden so verschiedenste Anwendungen möglich sein. Alles nur Zukunftsmusik? Mitnichten: Das Bundesverkehrsministerium gab das Ziel aus, die Fahrzeuge bis 2022 Stufe 4 in den Regelbetrieb zu bringen.

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