Der heute gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Damit wird ein Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestages umgesetzt. Die Steuerbegünstigung für Erdgas soll bis Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert wird.
Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG), die ebenfalls bis Ende 2018 befristet ist, läuft dagegen aus. Dies entspricht der Empfehlung des vom Bundestag angeforderten Gutachtens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor, das vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) erstellt wurde.
"Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren", kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darüber hinaus ignoriere er den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.
Die Bundesregierung enttäusche mit ihrem Beschluss das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde. Auch angesichts der ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion sei die Entscheidung nicht erklärbar.
"Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen", erläuterte Scharr.
Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit. Der DVFG werde sich weiter intensiv für die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas engagieren, bekräftigte Scharr.
Infos: www.bundesfinanzministerium.de und http://dvfg.de
Foto: Aral
2 Kommentare
SL-R129
17. Februar 2017 21:25 (vor über 7 Jahren)
Werner0153
17. Februar 2017 18:00 (vor über 7 Jahren)
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