Neues Punktesystem ab 1. Mai

50 Jahre altes System wird erneuert - heißt jetzt "Neues Fahreignungs-Bewertungssystem"

 Neues Punktesystem ab 1. Mai : 50 Jahre altes System wird erneuert - heißt jetzt "Neues Fahreignungs-Bewertungssystem"
Erstellt am 1. April 2014

Verkehrssünder müssen künftig anders rechnen und werden anders bestraft. Was 50 Jahre lang galt, ist damit Vergangenheit. Punkte gibt es beispielsweise nur noch für Verstöße gegen die Verkehrssicherheit. Die Eintragsgrenze steigt von derzeit 40 auf 60 Euro.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Wie werden die Punkte umgerechnet?

Die bisherige Höchstgrenze von 18 Punkten schrumpft auf überschaubare acht Punkte. Allerdings ist mit Erreichen dieser Höchstgrenze dann auch der Führerschein weg. Umrechnungsbeispiele: Aus bis zu drei Punkten wird ein Eintrag, vier bis fünf Punkte reduzieren sich auf zwei.

Wie werden Verkehrsverstöße künftig geahndet?

Nach nur noch drei Punktekategorien: Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt, bei Straftaten und groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot drohen zwei Punkte. Drei Punkte werden erteilt, wenn der Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis folgt.

Für welche Vergehen gibt es keine Punkte mehr?

Das betrifft Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden. Wer also ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fährt, gegen die Fahrtenbuchauflage verstößt oder Verkehrsteilnehmer beleidigt, kassiert künftig keine Punkte mehr, muss allerdings tiefer ins Portemonnaie greifen.

Steigen auch andere Bußgelder?

Teilweise. Das Handytelefonat am Steuer oder der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Kindersicherungspflicht kosten statt bisher 40 dann 60 Euro.

Wann drohen den Autofahrern Sanktionen?

Sind vier oder fünf Punkte erreicht, werden Verkehrssünder schriftlich ermahnt und ab sechs oder sieben Punkten schriftlich verwarnt. Acht Punkte bedeuten den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr. Dann wird ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten fällig.

Was passiert mit eingetragenen Verstößen, die künftig nicht als sicherheitsrelevant gelten?

Die werden bis 1. Mai automatisch gelöscht.

Wann verjähren Punkte?

Die Tilgungsfrist richtet sich nach der Punktebewertung, also der Schwere des Vergehens. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach zweieinhalb Jahren, solche und Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren.



Straftaten, die mit drei Punkten geahndet werden, streicht Flensburg erst nach zehn Jahren. Aufatmen für alle Verkehrssünder: Kommen neue Punkte hinzu, werden alte nicht mehr mitgeschleppt – sie verjähren separat.

Sind Punkte noch abbaubar?

Ja. Mit einem Fahreignungsseminar können diejenigen einen Punkt abbauen, die maximal fünf Punkte „gesammelt“ haben. Die Chance dazu haben Betroffene aber nur einmal in fünf Jahren.

Wo gibt es Auskunft?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erteilt auf Anfrage postalisch oder online kostenlos Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (www.kba.de). Für die Antwort per Post ist neben den Daten zur Person eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises erforderlich.



Für die Online-Auskunft benötigen Antragsteller einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine AusweisApp und ein Kartenlesegerät.



Infos: www.bmvi.de

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