Abgasuntersuchungen werden teurer. Noch vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Mindesttarife für die AU bei Kraftfahrzeugen kräftig angehoben. Demnach sind ab August statt bisher 10,90 Euro mindestens 21,20 Euro für eine AU samt Messung am Auspuffrohr fällig. Der Grundtarif für eine AU ohne Emissionstest am Endrohr klettert von 6,20 Euro auf 11,95 Euro. Eine Messung am Auspuff entfällt, wenn das Fahrzeug eine elektronische Diagnoseeinrichtung an Bord hat. Die bisherigen Tarifobergrenzen von 98 Euro beziehungsweise 55,20 Euro bleiben unverändert, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet.
Seit 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Summe der jeweiligen Einzelgebühren. Um den durch eine gemeinsame Prüfung erzielten Rationalisierungsgewinn an die Verbraucher weiterzugeben, konnte die Gebühr für Abgasuntersuchungen bislang um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, künftig sind nur noch bis zu 15 Prozent Bonus erlaubt. Zu dem von Medien kolportierten starken Anstieg der AU-Kosten werde es aus Sicht des Automobilklubs aber nicht kommen. Die neuen Gebührenuntergrenzen in der Verordnung wirkten sich kaum aus, weil die Preise schon bisher zum Teil deutlich über den gesetzlichen Untergrenzen liegen.
Der Club rät Fahrzeugbesitzern, darauf zu achten, ob der Prüfbetrieb den zulässigen Kombibonus weitergibt und nicht zwei volle Gebühren abrechnet. Zudem sollten man die Tarife zwischen den in der Region ansässigen Anbietern vergleichen. Nach einer von der Verbraucherzentrale NRW erhobenen Stichprobe kann die Preisspanne für eine Hauptuntersuchung durchaus um bis zu 50 Prozent differieren. Ältere Autos sind alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung fällig, Neufahrzeuge müssen erst drei Jahre nach Zulassungsdatum zum ersten Mal zum Prüftest vorfahren. Gewarnt wird davor, den HU-Termin zu verbummeln. Dann drohen Geldbuße und ein Punkteeintrag. Bei hartnäckigen Verstößen könne es auch zur Fahrzeugstilllegung kommen.
Foto: GTÜ
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