Ob Weihnachtsfeier, Wintermarkt oder Silvesterparty - Gelegenheiten für Glühwein, Sekt, Punsch & Co. gibt es am Jahresende genug. Dabei gilt: Wer trinkt, lässt das Auto besser stehen. Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Schon wenige Schlückchen alkoholhaltiges Getränk können strafrechtliche Konsequenzen für Kraftfahrer nach sich ziehen - auch bei unfallfreier Fahrt. Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Für 0,3 braucht es keine Druckbetankung: Eine Frau mit 55 kg Körpergewicht hat 0,3 Promille Alkohol im Blut, wenn sie 0,1-Liter-Wein zu sich nimmt. Ein 80 kg schwerer Mann ist nach dem Genuss von einem halben Liter Bier bei 0,36 Promille angekommen. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden, der sogenannte "Idiotentest". Als "absolut fahruntüchtig" gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Autofahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot. Achtung Restalkohol: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille.
Übrigens: 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss. Kamen bei allen Unfällen mit Personenschaden 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle, so waren es mit Alkohol sogar 340. (Bild: Pixabay)
Autor: Mathias Ebeling
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