Auto & Recht

Knöllchen von ALDI

Auto & Recht: Knöllchen von ALDI
Erstellt am 29. März 2017

Ob Aldi,‭ ‬Netto Edeka oder Lidl‭ – ‬die mit‭ „‬gut und preiswert‭“ ‬agierenden Händler lassen zunehmend ihre Parkplätze von privaten Dienstleistern überwachen.‭ ‬Und die verteilen gerne‭ „‬Knöllchen‭“ ‬bis zu‭ ‬30‭ ‬Euro,‭ ‬wenn die erlaubte Parkzeit überschritten wird.‭ ‬Der Grund:‭ ‬Vermeintliche oder echte Dauerparker nutzen die Parkplätze für andere Besorgungen statt den Einkaufswagen zu füllen.
Firmen wie‭ „‬fair parken‭“ ‬oder‭ „‬Park‭ & ‬Control‭“ ‬bieten laut WDR ihre Dienste an,‭ ‬um die Parkplätze‭ „‬sauber‭“ ‬zu halten.‭ ‬Verärgerte Autofahrer sind die Folge.‭ ‬Die rechtliche Lage:‭ ‬Ein Grundstückseigentümer darf selbst entscheiden,‭ ‬wer zu welchen Bedingungen auf seinem Parkplatz parken darf.‭ ‬Er darf den Parkplatz kostenlos oder gegen Gebühr zur Verfügung stellen.‭ ‬Auch darf der Eigentümer seinen Kunden ausschließlich für die Dauer ihres Einkaufs erlauben,‭ ‬dort zu parken.‭ ‬Er hat sogar das Recht,‭ ‬Fahrzeuge abzuschleppen,‭ ‬wenn Autofahrer gegen diese Bedingungen verstoßen.‭

Doch solche drastischen Schritte würden sich im Einkaufsumfeld des jeweiligen Marktes schnell rumsprechen und die Kundschaft vergraulen.‭ ‬Stattdessen gibt es Knöllchen.‭ ‬Dieses Stück Papier ist keine amtliche Bußgeld-Verhängung,‭ ‬sondern eine privatrechtliche Vertragsstrafe.‭ ‬Den Vertrag mit dem Betreiber geht der Kunde dadurch ein,‭ ‬dass er auf diesen Parkplatz fährt.

Bedingungen müssen gut lesbar sein‭ – ‬Höhe der Strafe auch

Hier liegt die Chance für den Betroffenen.‭ ‬Die Bedingungen müssen gut lesbar ausgeschildert werden.‭ ‬Der Kunde muss wissen,‭ ‬worauf er sich einlässt,‭ ‬wenn er auf den Parkplatz fährt.‭ ‬Gute Sichtbarkeit gehört dazu.‭ ‬Wenn der Betreiber des Parkplatzes im Falle eines Verstoßes also eine Vertragsstrafe erheben möchte,‭ ‬muss das auf den Schildern stehen.‭ ‬Und zwar so groß,‭ ‬dass man es auch beim Vorbeifahren gut lesen kann..‭

Werden auf solchen Parkplätzen Geldstrafen ausgesprochen,‭ ‬sollte man schleunigst ein Beweisfoto über die zu kleinen oder ungenügenden Hinweistafeln anfertigen.‭ ‬Um der Rechnung beziehungsweise Mahnung zu widersprechen,‭ ‬sollte man dies‭ ‬„fair parken‭“ ‬und Co.‭ ‬schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern.‭ ‬Nach verweigerter Zahlung kann der Parkplatzbesitzer theoretisch ein Inkassounternehmen einschalten.‭ ‬Das verschickt dann eine Zahlungsaufforderung und erhebt seinerseits zusätzliche Kosten.‭ ‬Darauf muss man nicht reagieren,‭ ‬so die Rechtsexperten des Senders.‭ ‬Erst einem Mahnbescheid muss widersprochen werden.‭ ‬Daraufhin kann das Inkassounternehmen den Fall an das örtliche Amtsgericht abgeben.‭ ‬Wer diesen Weg des Widerspruchs wählt,‭ ‬sollte sich seiner Sache allerdings sehr sicher sein und im Idealfall eine Rechtschutzversicherung haben.‭ ‬Aus den ursprünglich‭ ‬30‭ ‬Euro Vertragsstrafe können nämlich wesentlich mehr werden,‭ ‬wenn man kein Recht bekommt.‭

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