Die von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat heute ihren Bericht vorgelegt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.
Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Kernpunkte sind:
- Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz). Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
- Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
- In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
- Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
- Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).
Die Ethik-Kommission des BMVI setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen u.a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.
Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie HIER
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