Ein neues Gesetz, das Anfang April 2024 in Kraft tritt, sieht eine kontrollierte Freigabe von Cannabis und dessen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) vor. Doch auch bei der legalisierten Nutzung der Droge bleibt eines unverändert: Das Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt gesetzlich verboten.
Dazu Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG: „Der Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs müssen strikt getrennt bleiben. Drogen können die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht immer noch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird." Außerdem könne eine Fahrt unter Drogeneinfluss 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde oder absolut fahruntüchtig sei, begehe eine Straftat und müsse entsprechend mit noch härteren Sanktionen rechnen.
Diskussion um den Grenzwert: Noch high oder schon fahrtauglich?
Viel diskutiert wird der Grenzwert, ab dem der Drogentest als positiv gilt: Aktuell liegt er bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. „Konsumenten fühlen sich dann längst nicht mehr high, sondern fahrtauglich. Für den Drogentest ist das aber irrelevant", warnt der Versicherungsexperte. Bis der Grenzwert angepasst werde, sei man nur mit dem kompletten Verzicht auf die Droge auf der sicheren Seite.
Denn das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nicht nur eine Verletzung der Verkehrsregeln dar, sondern kann auch erhebliche Konsequenzen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht", erklärt Alexander Held. „Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert."
Bei Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Geld zurück
Darüber hinaus kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert ist: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann", konkretisiert der Versicherungsexperte und ergänzt: „Umgekehrt ist die gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden hat." Am besten ist es Alexander Held zufolge natürlich, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen: „Letztlich sollte verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr immer oberste Priorität haben – sowohl der eigenen Gesundheit zuliebe als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer."
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