Beschlossene Sache: Ab April 2024 werden Besitz und Anbau von Cannabis legal

Cannabis-Legalisierung: „Fahrer sind nur mit Verzicht auf der sicheren Seite“

Beschlossene Sache: Ab April 2024 werden Besitz und Anbau von Cannabis legal: Cannabis-Legalisierung: „Fahrer sind nur mit Verzicht auf der sicheren Seite“
Erstellt am 25. März 2024

Ein neues Gesetz, das Anfang April 2024 in Kraft tritt, sieht eine kontrollierte Freigabe von Cannabis und dessen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) vor. Doch auch bei der legalisierten Nutzung der Droge bleibt eines unverändert: Das Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt gesetzlich verboten.

Dazu Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG: „Der Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs müssen strikt getrennt bleiben. Drogen können die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht immer noch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird." Außerdem könne eine Fahrt unter Drogeneinfluss 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde oder absolut fahruntüchtig sei, begehe eine Straftat und müsse entsprechend mit noch härteren Sanktionen rechnen.

Diskussion um den Grenzwert: Noch high oder schon fahrtauglich?

Viel diskutiert wird der Grenzwert, ab dem der Drogentest als positiv gilt: Aktuell liegt er bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. „Konsumenten fühlen sich dann längst nicht mehr high, sondern fahrtauglich. Für den Drogentest ist das aber irrelevant", warnt der Versicherungsexperte. Bis der Grenzwert angepasst werde, sei man nur mit dem kompletten Verzicht auf die Droge auf der sicheren Seite.

Denn das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nicht nur eine Verletzung der Verkehrsregeln dar, sondern kann auch erhebliche Konsequenzen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht", erklärt Alexander Held. „Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert."

Bei Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Geld zurück

Darüber hinaus kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert ist: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann", konkretisiert der Versicherungsexperte und ergänzt: „Umgekehrt ist die gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden hat." Am besten ist es Alexander Held zufolge natürlich, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen: „Letztlich sollte verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr immer oberste Priorität haben – sowohl der eigenen Gesundheit zuliebe als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer."

Das könnte euch auch interessieren:

Aktuelles zum Thema "Klimadiesel" Neue Dieselsorten: Kraftstoff- und Autobranche informieren Online-Plattform kraftstoffe.info Ab 13. April 2024 kann Öko-Sprit HVO 100 getankt werden. Der klimaschonende Dieselkraftstoff HVO100 wird zum Verkauf an Tankstellen in Deutschland zugelassen

Rückruf-Statistik 2023: Stern ohne Glanz Das Beste - oder was? Mercedes ist erneut Europameister 2023 war für Mercedes-Benz kein Rekordjahr beim Absatz - aber ein Rekordjahr bei den Rückrufen auf dem europäischen Markt. Und das ist wahrlich kein Ruhmesblatt

Källenius verlängert Lebenszeit der Mercedes A-Klasse Mercedes-A-Klasse wird mindestens bis ins Jahr 2026 gebaut Davon, dass die E-Auto-Träume beim Erfinder des Automobils in der Stuttgarter Konzernzentrale derzeit etwas kleiner ausfallen und das Mercedes-Geschäftsmodell

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community