Daimler & Dieselskandal: Neues Hammerurteil gegen Mercedes

Landgericht Mönchengldbach: Daimler muss Mercedes C 220 d wegen unzulässiger Abschaltvorrichtung zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Daimler & Dieselskandal: Neues Hammerurteil gegen Mercedes: Landgericht Mönchengldbach:  Daimler muss Mercedes C 220 d  wegen unzulässiger Abschaltvorrichtung zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Erstellt am 10. Juli 2019

Au Backe, hier kommt neuer Schmerz für den Stern: Immer mehr Kunden, die den Daimler wegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung vor Gericht zerren, finden gnädige Richter und haben mit ihren Klagen Erfolg. Den absoluten Hammer bekommen die Stuttgarter jetzt vom Landgericht Mönchengladbach vor den Latz. Das Gericht entschied nämlich, dass die Daimler AG einen Mercedes C 220 d T (Abgasnorm Euro 6) mit dem Motortyp OM651 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Das bei der Abgasreinigung verwendete Thermofenster stelle laut Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, durch die der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.

Besonders bemerkenswert ist an diesem Urteil, dass für dieses Mercedes-Benz Modell liegt kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt. Dies sei auch nicht notwendig, argumentierte das Gericht. Denn die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung stehe der Zulassung des Fahrzeugs entgegen, so dass der Verlust der Zulassung drohe.
Es kommt noch dicker: Nach Auffassung des Gerichts stellt das viel diskutierte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, durch die der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt werde und daher Anspruch auf Schadensersatz habe. Da Daimler solche Thermofenster bei zahlreichen Diesel-Modellen verwendet hat, kann das Urteil womöglich wegweisend für weitere Schadensersatzansprüche anderer Mercedes-Kunden sein - unabhängig davon, ob ein Rückruf des KBA vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig


Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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