Ende im Dieselstreit: Daimler einigt sich im Diesel-Skandal mit USA

Update: US-Richter genehmigt 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich

Ende im Dieselstreit: Daimler einigt sich im Diesel-Skandal mit USA: Update:  US-Richter genehmigt 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich
Erstellt am 10. März 2021

Update: 10.03.2021: US-Richter genehmigt 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich

Daimler beendet in den USA seinen Dieselstreit. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, genehmigte ein US-Bundesrichter am 09.03.2021 den 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich vom September 2020. Der Vergleich mit verschiedenen US-Behörden beinhaltet eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von 875 Millionen US-Dollar gemäß dem US-Luftreinhaltegesetz, 70 Millionen US-Dollar an zusätzlichen Strafen und 546 Millionen US-Dollar, um die beanstandeten Fahrzeuge zu reparieren. Als Teil des Vergleichs wird Daimler 285,6 Millionen Dollar an Kalifornien zahlen. Ferner hatte der Daimler Konzern bereits einem Vergleich mit Dieselfahrzeugbesitzern in Höhe von 700 Millionen Dollar zugestimmt. Dieser Vergleich hat ebenfalls eine vorläufige Genehmigung erhalten und soll in diesem Sommer endgültig genehmigt sein.

 

Update: Am 13. August 2020 hatte Daimler bereits über eine grundsätzliche Einigung des Unternehmens über die vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den USA informiert (siehe unten). Heute nun gibt der Daimler bekannt, dass die US-Regulierungsbehörden  einem Vergleich zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche zugestimmt haben. Damit werden die entsprechenden behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Emissionskontroll-Systemen von rund 250.000 Diesel-Fahrzeugen in den USA umfassend beendet. Wie bereits kommuniziert, erwartet Daimler für den Vergleich mit den U.S. Behörden Kosten in Höhe von insgesamt rund 1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. €). Noch einmal 700 Millionen US-Dollar werden die Vergleiche mit den Sammelklägern kosten. Die Vergleiche beenden die anhängigen Zivilverfahren des Unternehmens mit den US- Behörden ohne festzustellen, ob Funktionalitäten in den Fahrzeugen des Unternehmens unzulässige Abschalteinrichtungen sind. In den Vergleichsvereinbarungen ist übrigens festgehalten, dass der Daimler die Vorwürfe der Behörden sowie die Ansprüche der Sammelkläger weiterhin bestreitet; er räumt keine Haftung gegenüber den USA, Kalifornien, den Klägern oder in sonstiger Weise ein. Weil der Daimler im Rahmen der Vergleiche kein Schuldeingeständnis abgegeben hat, muss er anders als VW in den USA keine Fahrzeuge von Kunden zurückkaufen. Er muss die Fahrzeuge allerdings per Software-Uopdate nachbessern.

Bericht vom 13.08.2020

Wie die Daimler AG heute bekannt gab, hat man mit verschiedenen US-Behörden eine Grundsatzeinigung über die vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den USA erzielt. Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. €). Die geschätzten Kosten für die Beilegung der Sammelklage betragen rund 700 Mio. $ (ca. 592 Mio. €), einschließlich der noch vom Gericht zu genehmigenden Anwaltsgebühren und -kosten. Weitere Aufwendungen schätzt Daimler auf einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen. Die Vergleiche stehen noch unter Vorbehalt der finalen Zustimmung der zuständigen Behörden und Gerichte.

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