Wer eine gute Idee hat und viel Geld und Zeit in seine Produkte und Patentschutzrechte investiert, den stört und ärgert es natürlich zu Recht sehr, wenn Produktpiraten Marken-, Patent- und Urheberrechte einfach ignorieren und gefälschte bzw. nicht lizensierte Produkte mit oftmals auch minderer Qualität unters Volk bringen. Wie wohl fast alle Markenhersteller dieser Welt beklagt auch die Firma Daimler oft genug einen Verstoß gegen seine Markenrechte. Da wird erbarmungslos und scheinbar ohne Unrechtsbewusstsein kopiert, geraubt, gezogen und geklaut. Produktpiraterie ist die Geißel der Markeninhaber und gewiss kein Kavaliersdelikt. Laut einer Studie der OECD beträgt der weltweit entstandene Schaden durch gefakte Waren mindestens 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr, wobei allein ein Fünftel zu Lasten der deutscher Unternehmen geht. Das tut dem ehrlichen Kaufmann weh! Um seine Markenrechte zu schützen, muss auch Daimler oft vor Gericht ziehen. Wie das US-Wirtschaftsmagazin Forbes HIER berichtet, habe der Daimler-Konzern jetzt Klage gegen den Online-Händler Amazon eingereicht, weil dieser - so wird aus der Klageschrift von Forbes Magazine zitiert - gefälschte Mercedes-Benz-Radkappen verkauft haben soll. Nun ist es verständlicherweise zwar so, dass Amazon nicht immer verhindern kann, dass es unter den Händlern, welche die Amazon-Plattform nutzen, auch schwarze Schafe gibt und diese gefälschte Produkte über Amazon vertreiben. In dem vom Daimler beklagten Fall liegt die Sache aber offenbar anders: Bei den gefälschten Mercedes-Benz-Radkappen trete Amazon nämlich selbst als Händler auf, sagt Daimler.
Der Vorstoß von Daimler gegen Amazon könnte im Erfolgsfall vor Gericht die Positionen von Rechteinhabern stärken. In seiner Klageschrift verlangt Daimler nämlich präventive Maßnahmen von Seiten Amazon, um Rechtsverletzungen auf der Online-Plattform des Händlers zu verhindern. Bis jetzt soll der US-amerikanische Handelsgigant ein dem Urheberrechtsverstoß vorbeugendes Prozedere nicht besitzen. Aktuell verfahre Amazon nach der Devise, dass man erst im Zuge der Meldung eines Rechteverstoßes durch den Rechteinhaber tätig werde. Die nunmehr eingereichte Klage von Daimler gegen Amazon könnte hier zu einer Veränderung führen. (Quelle: Forbes Magazin)
Autor: Mathias Ebeling
Keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar