Gegenwind für die sogenannte Deutsche Umwelthilfe (DUH)! Weil die Gerichtsentscheide aus jüngster Zeit erwarten lassen, dass den Fahrern älterer Diesel in vielen Städten und Gemeinden Ungemach bzw. Fahrverbot droht, hat das Bundeskabinett heute beschlossen, dass Bundesimmissionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die Verhängung von Fahrverboten erst dann statthaft ist, wenn die Schadstoffbelastung deutlich über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft liegt. In Städten mit relativ geringen Überschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm (die überwiegende Zahl der Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegt darunter) seien Fahrverbote nicht verhältnismäßig. Hier könnten andere Maßnahmen helfen, für sauberere Luft zu sorgen. Den Städten soll es aber überlassen bleiben, welche Maßnahmen sie zu Zwecken der Luftreinhaltung ergreifen.
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