Bei den sintflutartigen Regenfällen der letzten Tage in manchen Regionen Deutschlands haben auch zahlreiche Autos Schaden genommen. Hier sitzen Verbrenner-Fahrer und E-Auto-Besitzer übrigens im selben Boot. Doch nicht immer muss ein Auto mit Wasserschaden gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin.
Erst einmal Entwarnung für E-Autobesitzer: Sie müssen keinen Stromschlag befürchten, falls sie mit ihrem Elektro-Kraftfahrzeug in Hochwasser geraten. Dank entsprechender Absicherungen des Hochvolt-Systems besteht im Wasser kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Was aber ist wenn man mit seinem Wagen - sei er nun Verbrenner oder E-Automobil - zu sehr im Regen stand und vom Hochwasser umgeben war. Dann ist überlegtes Handeln gefragt, um den Schaden nicht noch zu vergrößern. In keinem Fall ist es eine für Fahrer eines Verbrenners eine gute Idee, zu versuchen, ein Auto, welches unter Wasser stand, zu starten. Sollte nämlich Wasser in das Triebwerk eingedrungen sein, könnte das Kraftfahrzeug durch den so genannten "Wasserschlag" beschädigt werden. Auch wenn der Motor anspringen sollte, besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist bzw. angesaugt wird. In diesem wäre ebenfalls mit einem möglichen Motorschaden zu rechnen.
Und überhaupt: Nach einem Hochwasserkontakt des Wagens kann das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher zu Kurzschlüssen und anderen Defekten in der Fahrzeugelektronik führen. Die Starterbatterie sollte deswegen alsbald abklemmt werden. Der ZDK rät, ein in Mitleidenschaft gezogenes Automobil in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Dort wird das Kfz dahingehend untersucht, ob sich eine "Trockenlegung" lohnt.
Übrigens: Schäden am Kfz durch Hochwasser sind durch die Kaskoversicherung in der Regel abgedeckt. Grobe Fahrlässigkeit schließt mitunter den Versicherungsschutz aus. (Bild: obs/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe/iStockphoto.com Bart Sadowski)
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