Mercedes & Umwelt: Klima-Prozess gegen den Stern

Deutsche Umwelthilfe zieht gegen Mercedes vor den Bundesgerichtshof

Mercedes & Umwelt: Klima-Prozess gegen den Stern: Deutsche Umwelthilfe zieht gegen Mercedes vor den Bundesgerichtshof
Erstellt am 14. November 2023

Update vom 14.11.2023: Deutsche Umwelthilfe zieht vor den Bundesgerichtshof

Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz geht in die dritte Runde. Nach zwei abgewiesenen Klagen vor dem Landgericht Stuttgart im September 2022 und vor dem Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 zieht die DUH nun vor oberste deutsche Zivilgericht. Sie bringt ihre Klimaklage gegen den Autokonzern Mercedes-Benz vor den Bundesgerichtshof. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert eine klimagerechte Neuausrichtung des Autoherstellers mit einer deutlichen Reduktion seiner CO2-Emissionen in Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzgesetz. Dafür soll Mercedes-Benz den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen spätestens bis 2030 stoppen.

Artikel vom 12.11.2023:  2:0 für Mercedes: Berufung abgewiesen - DUH-Klimaklage gegen den Stern scheitert erneut vor Gericht

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung der Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen. Damit hat das Gericht ein klagebweisendes Urteil des Landgerichts Stuttgart von September 2022 bestätigt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte vor Gericht erstreiten, dass der Mercedes-Benz Group AG untersagt wird, nach dem 31. Oktober 2030 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schon ab heute den Verkauf von neuen PKw mit Verbrennungsmotor zu unterlassen. Die DUH ist der Ansicht, dass Mercedes-Benz wegen des Grundrechteschutz des Klägers zur Unterlassung verpflichtet sei - auch wenn das Inverkehrbringen der Fahrzeuge nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoße.

Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Kläger als offensichtlich unbegründet erachtet. Der Gesetzgeber sei seiner Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, nachgekommen. Im Rahmen des EU-Klimaschutzpakets „Fit für 55“ sei geregelt worden, dass in der EU ab 2035 keine Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden dürfen, deren Betrieb zu Treibhausgasemissionen führe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. (Az. 12 U 170/22)

Artikel vom 13.09.2022: 1:0 für Mercedes: Gericht weist DUH-Klimaklage gegen den Stern ab

1:0 für Mercedes-Benz  - so heißt der Zwischenstand in Sachen Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz (siehe Artikel unten). Das Landgericht Stuttgart hatte gestern die Klimaklage gegen den Stern abgewiesen, weil es sich als Gericht in der Sache nicht für zuständig hält. Die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes vorgeschrieben werden, sei Sache des Gesetzgebers - so sagt das Landgericht. (Az: 17 O 789/21). Die DUH geht nun in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart - das kündigte die DUH direkt nach der gestrigen Verkündung des Urteils des Landgerichts Stuttgart an.

Worum geht es im Wesentlichen bei der Klimaklage?

Die Deutsche Umwelthilfe will den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz per Gerichtsentscheid erzwingen. Der Erfinder des Automobils soll im Zuge des Verfahrens unter anderem auferlegt werden, spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor einzustellen.

 Artikel vom 22.06.2022: Gericht äußert Zweifel an der Klimaklage

Das Landgericht Stuttgart hat in der mündlichen Verhandlung am 21.06.2022, zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz (siehe unten) deutlich gemacht, dass es die Klage der Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz für zulässig hält. Das bedeutet aber nicht, dass die Klimaklage gegen Mercedes-Benz auch Erfolg haben wird. Im Gegenteil: Wie Legal Tribune Online berichtet, habe das Stuttgarter Landgericht (LG) große Zweifel an der Klage der DUH gegen Mercedes-Benz geäußert. So habe der Richter gesagt, dass es dem Gesetzgeber obliege, über die Rechtmäßigkeit der Produktion von bestimmten Fahrzeugmodellen zu befinden. Am 13. September will das Landgericht eine Entscheidung verkünden, ob und wie es in der Sache weitergeht. Gut möglich ist, dass das Landgericht Stuttgart bestimmt, dass die grundsätzliche Klärung der Frage - ob die europäischen Vorschriften zur Zulassung von Verbrenner-Autos mit den europäischen Grundrechten vereinbar sind - dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorgelegt wird.

 

Artikel vom 17.06.2022

Mercedes-Benz sagt dem Verbrenner adé, hat bei den Pkw bekanntlich auf eine Electric-Only-Strategie umgeschwenkt. will nachhaltiger produzieren und überhaupt viel, viel weniger Schadstoffe emittieren. Was für die Umwelt theoretisch gut klingt, kommt bei der Deutschen Umwelt Hilfe (DUH) praktisch alles andere als gut fürs Klima an. Der DUH reicht das alles nicht. Alles nur Greenwashing, was Mercedes-Benz betreibt? Die Bemühungen des Erfinders des Automobils sich als besonders umweltbewusst und umweltfreundlich zu präsentieren, darzustellen, werden bei der Deutschen Umwelt Hilfe offenbar nicht für bare Münze genommen. Bei der DUH will man nicht nur, dass sich Mercedes-Benz zum Verbrennerausstieg mit Worten bekennt, sondern mit Taten verpflichtet und mehr Tempo bei der Transformation macht. Der erste Schlagabtausch in aktuellen Klima-Klage der DUH gegen Mercedes-Benz findet am Dienstag, 21. Juni 2022, im Landgericht Stuttgart statt.

Was will die DUH vor Gericht mit der Klima-Klage erreichen?

Die Deutsche Umwelthilfe fordert den klimagerechten Umbau des Mercedes-Benz Group, insbesondere durch eine deutliche Verminderung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Klipp und klar: Die Deutsche Umwelt Hilfe fordert, dass Mercedes-Benz bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einstellt. Übrigens zieht die DUH in Sachen Klima-Klage nicht nur Mercedes-Benz vor den Kadi. Auch mit BMW und dem Öl- und Erdgaskonzern Wintershall DEA wird man sich vor Gericht treffen.
Die Klima-Klagen, welche die DUH gegen Mercedes-Benz, BMW und Wintershall DEA führt, sind im September 2021 eingereicht worden. Es sind die ersten Gerichtsverfahren gegen deutsche Unternehmen, die sich auf ein aufsehenerregendes Klima-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 berufen. Seinerzeit hatten das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klima-Abkommens (höher als 1,5 Grad Celsius dürfe der Temperaturanstieg des vom Menschen zu verantwortenden Klimawandels nicht betragen) für verfassungsrechtlich bindend erklärt. Die Umweltverbände interpretieren dieses Urteil der Verfassungsrichter mit Blick auf die Autoproduktion so, dass „emissionsfreie Mobilität“ somit quasi ein Grundrecht geworden sei.

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