Neuer Bußgeldkatalog

Höhere Bußgelder aber keine Verschärfung bei Fahrverboten

Neuer Bußgeldkatalog: Höhere Bußgelder aber keine Verschärfung bei Fahrverboten
Erstellt am 20. April 2021

Die Verkehrsminister der Länder haben sich in ihrer jüngsten Sitzung auf einen Kompromiss zur StVO-Novelle geeinigt. Damit geht ein unwürdiges Geziehe mit dem Bundesverkehrsminister um einen neuen Bußgeldkatalog zu Ende, das sich vor einem Jahr an Fahrverboten für Temposünder entzündet hatte. Mercedes-Fans.de zeigt auf, was das für die Verkehrsteilnehmer bedeutet und welche Änderungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht damit einhergehen.

Die für viele Kraftfahrer vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen) muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet.

Bußgelder bis zu 800 Euro

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten.

Innerorts

- Bis zu 10 km/h: 30 Euro
- 11-15 km/h: 50 Euro
- 16-20 km/h: 70 Euro
- 21-25 km/h: 1 Punkt und 115 Euro
- 26-30 km/h: 1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h: 2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot
- 61-70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h: 2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Außerorts

- Bis zu 10 km/h: 20 Euro
- 11-15 km/h: 40 Euro
- 16-20 km/h: 60 Euro
- 21-25 km/h: 1 Punkt und 100 Euro
- 26-30 km/h: 1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h: 1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 41-50 km/h: 2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: 2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Weitere Änderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Dafür werden künftig 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgedrückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingeführt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro. (Newsquelle & Bild: CODUKA GmbH)

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