Lebenslang wegen Mordes: Das gab es in der deutschen Rechtsprechung in einem Prozess wegen illegaler Straßenrennen noch nie. Was war geschehen? Zwei Raser verursachen einen schweren Unfall, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer zu Tode kommt. Mit 160 km/h ist einer der Verurteilten am 1. Feburar 2016 über eine Hauptverkehrsstraße in der Berliner Innenstadt gerast, hatte eine rote Ampel ignoriert und dann einen Geländewagen gerammt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Geländewagen 72 Meter weit geschleudert. Sein 69jähiger Fahrer kam dabei zu Tode. Er starb noch am Unfallort. Die Angeklagten, so befand das Berliner Landgericht in seinem gestern verkündeten Urteil, hätten den Tod anderer bei ihrem illegalen Wettrennen billigend in Kauf genommen. Ihr Tun sei gewiss nicht als Ordnungswidrigkeit oder als bloße „Gefährdung des Straßenverkehrs“, sondern als schwere Straftat, in diesem besonderen Fall gar als Mord, zu werten. Die Fahrerlaubnis wurde ebenfalls den Verurteilten lebenslang entzogen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.. Nun wird der Bundesgerichtshof darüber urteilen, ob der Mord-Schuldspruch aufrecht erhalten bleibt.
Autor: Mathias Ebeling
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