Wende im AIRSCARF-Patentstreit: Im Nacken der Mercedes-Benz Cabrios hat es sich doch nicht ausgeweht. Das warme Lüftchen darf sich wieder regen, weil sich Mercedes-Benz im Patentstreit offenbar außergerichtlich eine Einigung erzielt hat. Rückblick: Am 10. Mai erließ der BGH ein Urteil, wonach es der Daimler AG untersagt war, in Deutschland Fahrzeuge mit AIRSCARF anzubieten. Verkauf und Bewerbung von AIRSCARF wurde sofort gestoppt. Bis der Patentschutz im Dezember 2016 auslief, behalfen sich die Stuttgarter mit einem Trick, um beresst mit AIRSCARF bestellte Cabrios ausliefern zu können. Das System wurde deaktiviert. Dieses Prozedur ist nun nicht mehr nötig. Wie Mercedes-Benz seinen Händlern aktuell bekanntmacht, darf das AIRSCARF-System ab sofort wieder für alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge in Deutschland uneingeschränkt angeboten, vertrieben und beworben werden. Der Luftschal kann ab sofort in seiner bisherigen Ausführungsform von den Kunden wieder bestellt werden. Bei Fahrzeugen, die zunächst mit einem funktionierenden AIRSCARF aufgebaut wurden und bei denen das AIRSCARF vorübergehend abgeknipst wurde, wird der Luftschal im Rahmen einer Kundendienstmaßnahme wieder in Betrieb gesetzt.
Autor: Mathias Ebeling
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