Auto, Datenschutz, Grundrechte

Datenschutzgutachten mit good news für Daimler? „Tesla-Fahrzeuge dürften auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden"

Auto, Datenschutz, Grundrechte: Datenschutzgutachten mit good news für Daimler? „Tesla-Fahrzeuge dürften auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden"
Erstellt am 26. Oktober 2020

Hat Daimlers E-Auto Konkurrent Tesla in Europa ein Datenschutzproblem, das die Zulassung seiner Autos in Europa eigentlich unmöglich macht? Datenschutz-Verbände werfen dem US-Autobauer vor, dass dieser Autos verkauft, die ihre Insassen und die Umgebung des Autos umfassend und langfristig überwachen. Die erhobenen Daten würden permanent ausgewertet und können für beliebige Zwecke weiter genutzt werden, lautet ein weiterer Vorwurf. Das sei in Europa nicht grundrechtekonform, heißt es in einem umfangreichen Gutachten von „Netzwerk Datenschutzexpertise“, das am 19.10.2020 veröffentlicht wurde.

US-E-Autobauer in der Kritik: Big Tesla is watching you?

In einem umfangreichen Rechtsgutachten des früheren schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert untersucht dieser die personenbezogene Datenverarbeitung im Modell 3 von Tesla und die von dem Unternehmen hierbei eingesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dabei in vieler Hinsicht gegen europäische Datenschutzregeln sowie gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen wird:

  • Das Unternehmen maße sich fast uferlos Rechte bei der Datenverarbeitung an und praktiziere diese in einer völlig intransparenten Form, so dass weder die Nutzenden oder die anderen Verkehrsteilnehmer noch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrollieren könnten, was mit den sensitiven Mobilitätsdaten geschieht.
  • Tesla bietet einen sog. „Wächtermodus“ an, der es dem Kfz-Halter ermöglicht, die Umgebung des Autos–sowohl im Fahr-als auch im Parkzustand–umfassend und unzulässigerweise zu überwachen, ohne dass Tesla hierfür seine datenschutzrechtliche Verantwortung anerkenne.
  • Tesla übermittele umfassende Kfz-Nutzungsdaten in die USA auf der Grundlage des Privacy Shields, dessen Geltung durch den Europäischen Gerichtshof mit sofortiger Wirkung im Juli 2020 aufgehoben wurde, und stelet damit US-Behörden diese Daten zu Zwecken der Massenüberwachung bereit, ohne dass – von der europäischen Grundrechtecharta geforderte –unabhängige Kontrollen und Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Tesla-Fahrzeugen um Überwachungsmaschinen mit Langzeitgedächtnis und zugleich um Datenschleudern handele. So wie diese derzeit in Deutschland ausgeliefert werden, dürften sie wederauf den Markt kommen noch zugelassen werden, heißt es. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise: „Tesla ist ́Hip ́bei Politikern, Vermögenden und Ökos, obwohl mit den Autos dauernd Grundrechte verletzt werden. Politiker, Datenschutzbehörden, Verbraucherschützer und die ganze Gesellschaft sind gefordert zu verhindern, dass sich bei der Verarbeitung von Straßenverkehrsdaten die Wildwest-Methoden etablieren, die wir jetzt schon aus der Internetdatenverarbeitung kennen. Tesla als Vorreiter bei der Auto-Digitalisierung muss deshalb besonders in den Blick genommen werden. Nötig ist aber zudem, sämtliche Digital-Autos auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand zu stellen.“

Das komplette, 37seitige Gutachten finden Ihr HIER auf den Seiten von Netzwerk Datenschutzexpertise.

 

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