Autoersatzteil: Es werde LED-Licht?

Korrekte Lichtgestalten? LED-Retrofits sind in Autoscheinwerfern oftmals nicht erlaubt

Autoersatzteil: Es werde LED-Licht?: Korrekte Lichtgestalten? LED-Retrofits sind in Autoscheinwerfern oftmals nicht erlaubt
Erstellt am 11. November 2020

Autoscheinwerfer von H4/H7-Birnen auf LED-Leuchtmittel umrüsten: Der Gedanke liegt erst einmal nahe. Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits (Retrofit bedeutet, dass die Leuchtmittel mit herkömmlichen Steckverbindungen/Fassungen kompatibel sind) oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen, warnt die R+V Versicherung.

Bußgelder für "Retrofit-Sünder" möglich

Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung. Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten. Warum? Weil LED-Retrofits nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren passen. Und das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.
Achtung: Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen. (Bild R+V)

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