Daimler & Dieselskandal

BGH-Verhandlung wegen eines sog. „Thermofensters“ ist abgesagt

Daimler & Dieselskandal: BGH-Verhandlung  wegen eines sog. „Thermofensters“ ist abgesagt
Erstellt am 9. Dezember 2020

Es hätte spannend werden können am 14. Dezember 2020 - sowohl für Daimler, als auch für tausende Kläger, die der Meinung sind, dass der Erfinder des Automobils eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Täuschung über in Wirklichkeit viel höhere Schadstoff-Emissionen in seinen Fahrzeugen verbaut habe. Denn für diesen Tag war vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Verhandlung eines Mercedes-Diesel-Pkw-Käufers Kläger, der wegen einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) auf Schadensersatz geklagt hatte, angesetzt. Es hätte im Revisisonsverfahren eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben. Nun aber hat der Kläger die Revision zurückgenommen. Bei Daimler legt man Wert auf die Feststellung, dass in dieser Sache kein Vergleich geschlossen worden sei oder dass anderweitig auf die Rücknahme der Revision hingewirkt worden wäre. Wie der Daimler mitteilt, hätte das Unternehmen es begrüßt, wenn der BGH diese Frage höchstrichterlich geklärt hätte. Auch wenn Klagen individuell bewertet werden müssen, hätte eine BGH-Entscheidung in der Sache für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland Relevanz haben können. So aber steht eine höchstrichterliche und allgemein wegweisende Entscheidung für laufende Gerichstverfahren in unteren Instanzen in dieser Sache weiter aus.

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