Lange nichts mehr vom Abgasskandal gehört? kann sein, aber die Sache ist für den Daimler hierzulande noch nicht ausgestanden. Bei vielen Gerichten sind etliche Verbraucherklagen in dieser Sache anhängig. Ein vom Landgericht Stuttgart in Auftrag gegebenes Gutachten hat nun ergeben, dass ein von einem Kläger beanstandeter Mercedes Diesel lediglich auf dem Prüfstand die vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxid eingehalten hat, auf der Straße aber ein Vielfaches des Erlaubten ausstoßen würde. Anfang 2020 hatte das LG Stuttgart ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, ob der Stickoxidausstoß einer streitgegenständlichen E-Klasse über dem gesetzlich zugelassen Grenzwert für Euro 5 Diesel von 180 mg/km liegt. Übrigens: Das Gesetz schreibt vor, dass ein Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen die Schadstoffgrenzwerte einhalten muss.
Im September 2020 fanden mehrere Testfahrten im Realbetrieb statt, die durch einen Sachverständigen überwacht und ausgewertet wurden. Und das sind die Ergebnisse: Bei allen vier Fahrten stieß das Fahrzeug weit mehr als die erlaubten 180 mg/km Stickoxid aus, nämlich zwischen 452 und 681 mg/km. Die Wetterbedingungen fielen bei allen vier Testfahrten eher zu Daimlers Gunsten aus, wie der Gutachter hervorhebt: "Jedoch zeigen die Messungen eindeutig, dass obwohl nahezu optimale Wetterbedingungen vorlagen, der Wert von 180 mg/km um ein Vielfaches überschritten wurde". Die Daimler AG hat stets bestritten, dass sich unzulässige Abschalteinrichtungen im Fahrzeug befinden, als auch, dass das Fahrzeug den Grenzwert auf der Straße nicht einhalten würde. Rechtsexperten glauben, dass das nun vorliegende Gutachten den Druck auf die Daimler AG erhöhen könnte und Gerichtsentscheidungen bei Verbraucherklagen zuungunsten von Mercedes-Benz fallen könnten. im Mercedes Abgasskandal in naher Zukunft erwarten.
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