Es kommen neue schlechte Nachrichten für Diesel-Fahrer aus Brüssel. Mit einem gestern gefällten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) neue Fahrverbote in den Städten wahrscheinlicher gemacht. Gemäß des Urteils des EuGH (AZ: C-723/17) haben die Bürger einen Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden. Es kommt dementsprechend nicht auf einen Mittelwert aller Messstationen in einer Stadt an. Damit schiebt das EuGH der geübten Praxis der Kommunen vor, die Schadstoffbelastung durch Mittelwerte-Berechnung über die erlaubten Grenzwerte zu hieven. Damit ist nun Schluss. Das Urteil des EuGH ermöglicht nun Klagen gegen die Kommunen, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Das Urteil könnte wird zweifellos auch für Deutschland weitreichende Folgen haben. Schlechte Werte an einzelnen Messstationen könnten vor allem Auswirkungen auf den Stadtverkehr haben: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich denn auch durch das Urteil bestärkt, auf weitere Dieselfahrverbote in einigen deutschen Städten hinzuwirken.
Autor: Mathias Ebeling
1 Kommentar
Egide aus belgien
27. Juni 2019 20:44 (vor über 5 Jahren)
Schreibe einen Kommentar