Dieselskandal: Update - BGH-Urteil zum Thermofenster in Mercedes Pkw

Bundesgerichtshof-Urteil: Existenz des Thermofensters rechtfertigt keinen Anspruch auf Schadensersatz

Dieselskandal: Update - BGH-Urteil zum Thermofenster in Mercedes Pkw: Bundesgerichtshof-Urteil: Existenz des Thermofensters rechtfertigt keinen Anspruch auf Schadensersatz
Erstellt am 13. Juli 2021

Update vom 13.07.2021

Großer Erfolg für Daimler in Sachen Thermofenster-Klagen: Das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof BGH, hat in einer heute bekannt gegebenen Entscheidung klargemacht, dass "der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen". Zur Sittenwidrigkeit müssen "weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen", argumentierte der Senat in seiner Urteilsbegründung zu dem Verfahren in dem der Kläger anführte, die Daimler AG habe durch den Einbau des Thermofensters und verschiedener weiterer Abschalteinrichtungen in verbotener Weise Einfluss auf das Emissionsverhalten genommen  (...) im Typgenehmigungsverfahren die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte vorgespiegelt und ihn dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Mit seiner Klage verlangte er vom Daimler die Erstattung des gezahlten Kaufpreises zuzüglich Finanzierungskosten (abzüglich einer Nutzungsentschädigung). (Az. VI ZR 128/20)

 

Update vom 29.06.2021

Das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 29.06.2021, noch einmal zum umstrittenen Thermofenster in Mercedes-Benz-Fahrzeugen geäußert. Viele Klagen sind ja gegen den Daimler in dieser Sache vor den Gerichten anhängig. In den Verfahren wollen die Kläger Schadensersatz geltend machen, weil sie das Thermofenster für eine illegale Abschalteinrichtung halten. Wie „Die Rheinpfalz“ heute berichtet, bekräftigt der BGH heute seine Auffassung von der erste im Januar 2021 in dieser Sache gefällte Entscheidung (siehe unten). Demnach rechtfertigt die Existenz des Thermofensters allein noch keinen Anspruch auf Entschädigung. Kläger, die gegen den Daimler wegen der Existenz eines solchen in ihrem Mercedes-Benz gegen den Daimler vor Gericht ziehen, dürften demnach keine gute Aussichten auf Erfolg haben. Der Daimler darf sich in dieser Sache als entlastet ansehen; es war im stets die Position des Sterns, dass es sich bei dem Thermofenster in Mercedes-Benz-Fahrzeugen niemals um eine illegale Abschaltvorrichtung gehandelt habe.

Ursprüngliche Nachricht vom 28.01.2021

Erstmals hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) zu einer vermeintlichen Verwicklung der Daimler AG im "Diesel-Abgasskandal" und zu Schadenersatzansprüchen von Verbrauchern geäußert. Dabei stellte Deutschlands oberstes Zivilgericht fest, dass für sich alleine gesehen der Einsatz eines sogenannten Thermofensters zur Abgasregulierung nicht sittenwidrig sei, es müssten schon andere Umstände dazukommen. So müsse der Daimler bei der Entwicklung dieser Installation "in dem Bewusstsein" gehandelt haben, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden" und den "Gesetzesverstoß billigend in Kauf" genommen haben. Die Existenz einer solchen reiche nach Auffassung des BGH jedenfalls nicht per se als Beweis für eine sittenwidrige Handlung aus. Im Übrigen machten die Richter des BGH klar, dass der Einsatz von Thermofenstern mit der VW-Betrugssoftware nicht zu vergleichen sei. Der Unterschied: Das Thermofenster funktioniere schließlich auf dem Prüfstand genauso wie im Alltag des Straßenverkehrs. Die VW-Betrugssoftware zur Manipulation der Abgaswerte hingegen erkannte, wann ein Auto auf dem Prüfstand getestet und wann es im Alltag gefahren wurde. Nur auf dem Prüfstand lief die Abgasreinigung korrekt ab.

Abschließend hat das BGH aber nicht über die Klage eines Klägers, der Besitzer eines Mercedes-Benz C 220 CDI mit Dieselmotor OM 651 Euro 5 ist, entschieden. Laut der am 26. Januar 2021 veröffentlichten Pressemitteilung des Karlsruher Gerichts wird das Verfahren an die Vorinstanz - das Oberlandesgericht (OLG) Köln - zurückverwiesen. Begründung des BGH für diesen Schritt: Die Richter hätten sich genauer mit dem klägerischen Vortrag befassen müssen," wonach die Beklagte (Anmk: das ist die Daimler AG) im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe.“ Wie diverse Medien übereinstimmend berichten, sehe sich die Daimler AG aber zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht die Klage abweisen werde. Wenn das OLG allerdings zu der Auffassung gelangen sollte, dass die Daimler AG das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Genehmigungsprozess nicht über den Einsatz bzw. Existenz des Thermofensters aufgeklärt hat, könne dies, so kommentieren Verbraucheranwälte das Urteil des BGH, sehr wohl den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllen.

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community