Erste Fahrverbote für Benziner - Ist mein Auto von Fahrverboten betroffen?

Welche Euro-Abgasnorm hat mein Auto?

Erste Fahrverbote für Benziner - Ist mein Auto von Fahrverboten betroffen? : Welche Euro-Abgasnorm hat mein Auto?
Erstellt am 16. November 2018

Den aktuellen Gerichtsurteilen von Köln und Gelsenkirchen sind nun nicht mehr nur PKW mit Diesel sondern auch Benziner unter der Euro 3 Norm von den Fahrverboten in einigen Städten oder auf einigen Strecken betroffen. Anhand der sogenannten Umweltplaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün, die an den Autos angebracht sind, kann man weder die Schadstoffklassen noch die Euronormen ermitteln. Denn auch Fahrzeuge die eine Euro 5 oder sogar die Euro-Norm 6 schaffen, erhalten aktuell maximal eine grüne Umweltplakette mit einer 4.

So stellst du fest, welche Abgasnorm dein Auto hat

Nur anhand des Fahrzeugscheins (oder der seit 1. Oktober 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1) kannst du sicher den "Schadstoffschlüssel-Nummer" deines Fahrzeuges erkennen. In deiner Zulassung steht diese Nummer in der Mitte, im Feld 14.1.

Die Tabelle schlüsselt die Nummer in die Euronorm auf:

Euro 6: 36NO – 36YO
Euro 5: 35AO – 35MO
Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Tipp: Im alten Fahrzeugschein im Feld "zu. 1" bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) im Feld 14 stehen ebenfalls die Euronorm, wenn z.B. die Schlüsselnummer "genullt" sind.

Für welche Fahrzeuge benötige ich keine Plakette?

1. Für Mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen außergewöhnlich Gehbehindert „aG“, hilfos „H“ oder blind „Bl“ nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
10.Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsordnung) die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Wenn wir alle die DUH „ausbremsen“ wollen, gibt es diese Initiative im Internet

https://www.openpetition.de/petition/online/entziehung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit-der-deutschen-umwelt-hilfe-duh

 

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