Update 26.07.2022
Wie Mercedes-Fans.de berichtete, steht in der juristischen Aufarbeitung des Dieselabgasskandals womöglich eine Wende in der bisherigen Urteilsfindung in Sachen Thermofenster vor, seitdem der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Anastasios Rantos, Anfang Juni klarmachte, dass es unzulässig sei, die Abgasreinigung in einem bestimmten Temperaturbereich - dem sogenannten "Thermofenster"- abzuschalten. Weil in der Regel der Europäische Gerichtshof der Einschätzung seines Generalanwaltes folgt, sieht man am Stuttgarter Landgericht eine neue Klagewelle gegen Mercedes-Benz auf sich zukommen. Die Stuttgarter Zeitung und Wirtschaftswoche berichteten am 21. Juli 2022 über einen gerichtsinternen Email-Verkehr mit einer neuen Einschätzung der Rechtslage. Wenn der EuGH eine von Generalanwalt Anastasios Rantos am 2. Juni 2022 vorgezeichnete Entscheidung bestätigt, "würde in den Daimler-Verfahren allein das Thermofenster zum Erfolg der Klagen führen", heiß es da. Er wolle "den Teufel nicht an die Wand malen", habe ein Vorsitzender Richter geschrieben, "aber eine Flutwelle neuer Klagen erscheint mir dann vorprogrammiert".
Artikel vom 14.07.2022: EuGH: Thermofenster ist unzulässig und rechtswidrig
Der heutige 14.07.2022 könnte eine Wende in der Rechtsprechung in Sachen Dieselskandal markieren. Mit Spannung wurde erwartet, ob der Europäische Gerichtshof der Auffassung ist, dass es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige und damit rechtswidrige Installation handelt. Die oberste europäische richterliche Instanz machte heute in einem Urteil bekannt, dass sie die Abschaltung der Abgasreinigung, die als Installation je nach Außentemperatur die Abgasreinigung von Fahrzeugen drosseln, für illegal hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Zwar ging es in den heute entschiedenen Verfahren um Modelle von Volkswagen und Porsche, doch dürfte das heutige Urteil des EuGH in den anhängigen "Thermofenster-Verfahren" gegen Mercedes-Benz & Co. womöglich eine neue Klagewelle von Dieselfahrern auf Schadensersatz zur Folge haben. Wie von vielen Experten vermutet, folgt der Europäische Gerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung der Auffassung des Generalanwalts des EuGH, wonach eine unzulässige Abschalteinrichtung bereits dann vorliegen würde, wenn sie nur punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs zur Anwendung käme.
Artikel von 06.06.2022: EuGH-Generalanwalt: Thermofenster ist rechtswidrig
Lange nichts mehr vom Dieselskandal gehört, oder? Aber ausgestanden ist die Sache für den Stern offenbar noch nicht. Denn uns erreicht vom Europäischen Gerichtshof eine Nachricht, die im Hause Mercedes-Benz große Sorgen auslösen dürfte. Auf einmal ist Dieselgate wieder weit oben auf der Tagesordnung. Und das könnte für Mercedes-Benz, kostspielige Folgen haben. Es geht mal wieder ums Thermofenster, das auch bei vielen Mercedes-Benz Fahrzeugen installiert war. Kurze Rückblende: Der deutsche Bundesgerichtshof BGH als oberstes deutsche Zivilgericht hatte in etlichen Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die bloße Existenz eines Thermofensters in einem Pkw für sich genommen nicht sittenwidrig sei. Ein Vorsatz, den Kunden zu täuschen, läge bei Mercedes-Benz nicht vor. Kläger hätten darum, so meint der BHG, keinen Anspruch auf Schadenersatz (siehe ursprünglichen Artikel vom 20.09.2021 unten)
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG am 02. Juni 2022 in einer aktuellen Rechtssache nun aber die Auffassung vertreten, dass Verbraucher sehr wohl Anspruch auf Schadenersatz hätten, wenn in ihrem Fahrzeug ein sog. Thermofenster verbaut ist. Ein Vorsatz der Täuschung müsse nicht nachgewiesen werden, da nach Meinung des EuGH-Generalanwalts eine unzulässige Abschalteinrichtung bereits dann vorliegen würde, wenn sie nur punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs zur Anwendung kommt. Wenn der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt (was oft der Fall ist) dann könnten sich die Chancen von klagenden Mercedes-Kunden vor deutschen Gerichten - auch vor dem BGH, der seine Rechtsprechung an das noch ausstehende Urteil vom EuGH anpassen müsste - erheblich erhöhen.
Ursprüngliche Meldung vom 20.09.2021
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Mercedes-Benz Dieselmotoren zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat des Bundes Gerichtshof (BGH) hatte am 16.09.2021 in vier gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Thematik des sogenannten "Thermofensters" zu urteilen. Das oberste deutsche Zivilgericht, bekräftigte seine früheren Entscheidungen in dieser Sache, dass die bloße Existenz eines Thermofensters in einem Pkw für sich genommen nicht sittenwidrig sei. Kläger hätten darum, so meint der BHG, keinen Anspruch auf Schadenersatz. Einerseits. Andererseits: Die Entscheidung bedeute nicht, dass ein Thermofenster auf jeden Fall eine zulässige Installation sei, betont das BGH. Aber es sei den Verantwortlichen bei Daimler durch die Kläger nicht nachzuweisen gewesen, dass jene in dem Wissen gehandelt hätten, dass das Thermofenster eine illegale Vorrichtung sei und man es unbeachtet dessen gleichwohl verwendet hätte (Az. VII ZR 190/20 u.a.). In Sachen Thermofenster sind gegen den Daimler noch viele Klagen von Mercedes-Käufern anhängig. Deren Chancen, vor Gericht einen Erfolg zu erzielen, dürften sich mit der neuerlichen BGH-Entscheidung nochmals deutlich verschlechtert haben.
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