Aus Berlin kommt das Dezibel-Desaster für Tuner: Das Bundesverkehrsministerium dreht dem Soundgenerator- und Klappenauspuff-Tuning den Lautstärkeregler bzw. den Hahn zu. Wie im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Verkehrsblatt 05/2018, bekanntgegeben wurde, widersprechen nachgerüstete Soundgeneratoren den Anforderungen der §§30 Abs. 1 Nr. 1 und 55 der Straßenverkehrsordnung (StVZO). Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO oder Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen und Umrüstungen gemäß §19 und §21 ist abzulehnen, heißt es darin. E-Autos die über eine akustisches Fahrzeug-Warnsystem verfügen sind davon ausgenommen, sofern sie bestimmte Regeln einhalten.
Änderungen an serienmäßig verbauten Klappenauspuffanlagen sind nur dann zulässig, wenn die Autos nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen (Einstellungen, Fahrmodi, konstante Geschwindigkeit, Beschleunigen, Bremsen, alle Getriebestufen) nicht lauter sind als im Serienzustand und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand. In der Vergangenheit waren immer wieder gezielte Maßnahmen seitens der Polizei gegen die sogenannten "Autoposer" ergriffen worden. Dabei wurden Verstöße von Autobesitzern geahndet, die mit teilweise umgebauten Auspuffanlagen oder solchen Soundaktuatoren ausgestattete Fahrzeuge lautstark durch Innenstädte fuhren. (Titelbild: Supersprint)
2 Kommentare
Shopsurfer
5. Juni 2018 16:33 (vor über 6 Jahren)
JayJay
1. Juni 2018 19:29 (vor über 6 Jahren)
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