Seit Juli 2010 kannte das Bundesverkehrsministerium ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine wintergerechte Ausrüstung von Fahrzeugen verfassungswidrig sei. Doch erst jetzt legte das Bundesverkehrsministerium dem Bundesrat eine präzisere Verordnung für eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge vor. Am 26. November 2010 stimmte die Länderkammer der Vorlage zu.
Danach darf seit Montag, den 29. November 2010, "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- und Allwetterreifen unterwegs sein. Diese äußerst kurzfristige Regelung gilt auch für Motorräder und Roller, nicht aber für geparkte Kraftfahrzeuge am Straßenrand. Als Winterreifen zugelassen sind alle Reifen mit M+S-Symbol. Wer mit den falschen Pneus unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, das sich auf 80 Euro erhöht, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Schon im Vorfeld wurde Kritik an der neuen Verordnung laut. So vermisst der ARCD eine klar erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte, nicht mit Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung "M+S" (für "Matsch und Schnee") auf der Reifenflanke sage so gut wie gar nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Pneus aus. Was ebenfalls fehle, sei eine Festschreibung des zulässigen Mindestprofils, das nicht weniger als vier Millimeter betragen dürfe. Der ARCD kritisiert zudem, dass Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Winterreifenpflicht schon erfüllen, wenn lediglich auf den Antriebsachsen Allwetterreifen montiert sind. Wegen der erheblichen Schubwirkung der schweren Fahrzeuge beim Bremsen sei eine besser greifende Bereifung auch an den Vorderachsen notwendig. Die nun fortgeschriebene lasche Regelung unterlaufe das selbst verkündete Ziel von Verkehrsminister Ramsauer, die Gefahr durch quer stehende Lkw zu reduzieren.
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