Viele Autofahrer haben eine Dashcam während der Fahrt in Betrieb - bislang war dieser Vorgang eher illegal als legal. Hintergrund für die Verwendung dieser Mini-Kameras ist die Sorge vor fehlenden Beweismitteln bei einem Unfall. Klare gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit der Aufzeichnungen gab und gibt es bislang keine. Bis neulich war unter Rechtsexperten die Frage umstritten, ob ein Gericht im Fall des Falles diese Aufnahmen bei seiner Entscheidung verwenden arf. Stichwort: Datenschutz!. Doch das OLG Stuttgart hat nun eine Entscheidung gefällt, welche private Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zulässt (Beschl. vom 04.05.2016 – 4 Ss 543/15). Das Gericht hatte einen Rotlichtverstoß zu entscheiden. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte das Vergehen per Dashcam aufgezeichnet. Diese Aufnahme ließ das Gericht als Beweis gegen den Beschuldigten zu. Ist das der Auftakt, dass Dashcams also doch gesellschaftsfähig werden un jeder von seinem Pkw aus alles und jeden filmen darf? (Bild: Quintezz)
Autor: Mathias Ebeling
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