Die Liste der Assistenzsysteme, die für neu zugelassene Pkw verpflichtend sind, wird ab 7. Juli 2024 deutlich erweitert, berichtet die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS. Geschwindigkeit und Abstand sind das Einsatzgebiet des Notbremsassistenten. Er erfasst mittels Sensoren permanent die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Droht ein Auffahrunfall, bremst das Fahrzeug selbsttätig, gegebenenfalls bis zur Vollbremsung.
- Optische Signale setzt das Notbremslicht bei starken Bremsungen (mindestens 50 km/h), je nach Situation aktiviert sich durch das System sogar die Warnblinkanlage. So sollen alle Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr durch die starke Bremsung gewarnt werden.
- Viele Unfälle passieren beim Spurwechsel. Diese Gefahr soll der Spurhalteassistent verringern. Er warnt oder greift beim Verlassen des Fahrstreifens bzw. beim Überfahren der Fahrbahnmarkierung ein.
- Vor der Überschreitung einer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit warnt der intelligente Geschwindigkeitsassistent. Seine Abkürzung "ISA" ergibt sich aus der gebräuchlichen englischsprachigen Bezeichnung "intelligent speed assistance". Das System warnt mit pulsierendem Gaspedal oder einer Anzeige im Cockpit. ISA kann aber auch selbsttätig bremsen, je nach Situation.
- An die Verantwortung des Fahrers appelliert die Müdigkeitserkennung. Das System überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers, z. B. die für Müdigkeit typischen Augenbewegungen, wie Blinzeln oder Augenschließen, aber auch das Fahr- und Lenkverhalten und analysiert dieses. Sollte das System Unregelmäßigkeiten feststellen, wird via Anzeige in der Armaturentafel eine Fahrpause empfohlen. So soll auch die immer noch unterschätzte Gefahr des Sekundenschlafs am Steuer verringert werden.
- Werden Hindernisse im direkten Fahrzeugumfeld übersehen, können ebenfalls gefährliche Situationen entstehen. Hier unterstützt der Rückfahrassistent beim Rückwärtsfahren, indem er sowohl Gegenstände als auch Menschen erkennt und entsprechend warnt.
- Ebenfalls verpflichtend ist für Neufahrzeuge ab 7. Juli 2024 die "Black Box": Ein Datenrekorder erfasst Bremsungen, gefahrenes Tempo, Neigung und Position des Autos auf der Straße. Der Rekorder speichert ausschließlich eine sehr kurze Sequenz. Das kann Erkenntnisse liefern aus den letzten Sekunden vor einem Unfall. Ergebnisbezogene Datenaufzeichnung ist die korrekte Bezeichnung hierfür.
- Last but not least müssen Neufahrzeuge künftig vorbereitet sein für die problemlose Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ("Alkolock").
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